Geblitzt in Aßlar, auf der A 45, Ri. Hanau-Dortmund, km 161,945- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel erhalten und Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vorgeworfen? Dann können zwar ein hohes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot drohen, jedoch sind auch die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hier sehr gut.

Denn geblitzt wird mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwachpunkte liefern dann die besten Argumente zur Einstellung des Verfahrens. 

Dieses Gerät tastet die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern mit Hilfe von im rechten Winkel ausgestrahlten Laserimpulsen ab. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zum Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit sein soll.

Gerade die Länge der Messstrecke führt aber zu einer Signalauffächerung und damit Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dann nicht mehr genaue Berechnung führt dazu, dass etwa jeder zweite Bussgeldbescheid schon aus diesem Grund fehlerhaft ist. Ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt, kommt es auch automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Erfasst das Gerät mehrere Fahrzeuge, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Befindet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Das gilt auch, wenn beim Geräteaufbau nicht alle vorgeschriebenen Funktionstests durchgeführt und dokumentiert wurden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für die Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche vorhandenen Fehler nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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