Geblitzt in Bad Oeynhausen, BAB 2, km 298,170, FR Hannover- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Minden- Lübbecke macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zum Vorwurf? Bevor Sie die drohenden Strafen akzeptieren, lohnt es sich, die Messung von einem spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn wegen der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed werden überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt.

Das Messprinzip des Geräts ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter und werden  von den im Messbereich ankommenden Fahrzeugen zum Blitzer zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Selbstverständlich werden dadurch auch die Messwerte verfälscht und zwar so häufig und massiv, dass schon allein wegen dieses Fehlers etwa 50 % aller Messungen falsch sind. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug zeitgleich im Messbereich, können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Der Bußgeldstelle ist dann im Einspruchsverfahren kein überzeugender Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug vom Gerät erfasst wurde. Der Messsensor muss unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist aber die Justierung nicht exakt genug, was immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen zur Folge hat. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die Messbeamten, ist die Messung ebenfalls unverwertbar. 

Ein Studie der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr ergab, dass bei Messungen mit dem Gerät PoliScan Speed diese und noch sehr viele andere Fehler sehr häufig auftreten.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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