Geblitzt in Bucha, BAB 4, km 176.259, FR Dresden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zum Vorwurf? Bevor Sie die Strafen ohne Einspruch akzeptieren, lohnt es sich die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn gemessen wird hier mit Hilfe von Piezokabeln und diese Messmethode ist so unsicher, dass die Einstellungsquote hier über dem Durchschnitt liegt.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Die in der Fahrbahn fest installierten Piezosensoren registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Druckunterschiede. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Für eine fehlerfreie Messung muss sich die Fahrbahn aber im Idealzustand, wie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, befinden. Der Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen dürfen höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Fahbahnaufwölbungen quer zur Fahrtrichtung dürfen eine Höhe von 1 cm nicht überschreiten. Dieser Idealzustand ist auf Dauer durch Witterungseinflüsse, den allgemeinen Verkehr, Erschütterungen durch Schwertransporte und ähnliches nicht aufrecht zu erhalten. Vielmehr verschieben sich dadurch die Kabel, wenn auch nur geringfügig, und die Messung ist nicht mehr genau genug. Gleichfalls können kleinste Erschütterungen auf den benachbarten Fahrbahnen die Messung verfälschen. Wird dieses festgestellt, ist die Einstellung des Verfahrens sicher. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das Auswertepersonal oder Wartungsnachweise, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Andreas Junge für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Auf dessen Grundlage werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. 

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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