Geblitzt in Duisburg, auf der A 42, FR Kamp-Lintfort- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Hier ist von der Bußgeldstelle Duisburg ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed aufgebaut. Wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeworfen, können dessen Schwächen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs sein.

Die von dem Blitzer ausgesandten Laserimpulsen werden so häufig vom Sensor verzerrt aufgenommen, dass schon aus diesem auf jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Auch wird sehr oft der Messwinkel nicht mit der nötigen Exaktheit eingestellt, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Besonders bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich ist, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Befindet sich in der Messakte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Blitzertyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Oft ist auch das Messprotokoll nicht vollständig ausgefüllt, was ebenfalls zu einer Unverwertbarkeit der Messung führt. Vermehrte Reflexionen an der Messstelle können ebenfalls Messfehler hervorrufen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet  Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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