Geblitzt in Hamburg, Wandsbeker Marktstraße / Robert-Schumann-Brücke- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier einen Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß begangen? Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer und sehr unangenehm werden. 

Schon ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot dazu. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß können es 200 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot sein. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel vor dem Überfahren der Haltelinie mehr als 1 Sekunde lang rot war.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Fehlerquellen des kombinierten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed. Dieses ist seit seiner ersten Anwendung der Ablehnung und Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Zwar wurde mittlerweile die komplette Software ausgetauscht. Die spezifischen Messschwächen sind aber geblieben.

Die Art der Geschwindigkeitsmessung ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet kontinuierlich gebündelte Laserimpulse aus. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Gerät zurückgesandt. Mittels der dadurch gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Hieraus wird die Geschwindigkeit berechnet. Bei Erreichen oder Überschreiten des Grenzwertes wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch kommt es in etwa der Hälfte aller Messungen zu einer verfälschten Berechnung, da verzerrte Rückstrahlen nicht die korrekte Fahrtzeit übermitteln. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Bei etwa 50 % aller Messvorgänge werden Daten außerhalb des zugelassenen Messbereichs von 20m bis 50m vor dem Gerät gewonnen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Gerätezulassung und kann zu einer Nichtverwertbarkeit der Messdaten führen.

Bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern treten Zuordnungschwierigkeiten auf. Dann ist nicht mehr nachweisbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Die Registrierung behaupteter Rotlichtverstöße ist ebenfalls nicht fehlerfrei. Regelmäßig werden die Phasen der Ampelanlage geändert. Ein normaler Vorgang, welcher der Anpassung an den jeweils veränderten Verkehrsfluss dient. Aber das Messgerät wird separat und nicht gleichzeitig an die geänderten Ampelphasen angepasst. Hierdurch können Zeitfenster entstehen, in denen nach der Messung ein qualifizierter oder einfacher Verstoß vorläge, in Wahrheit aber noch Gelb oder gerade Rot angezeigt wurde. Dies kann entscheidend für die Frage des Vorliegen eines Verstoßes und die Höhe der Strafe sein. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese sind auch häufig nicht korrekt eingegeben.

Vielfach wird auch eine erneute Eichung des Gerätes "vergessen". Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.


Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



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