Geblitzt in Kiel, Ostring, Höhe Franziusallee 99, Fartg. Dietrichsdorf- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten oder das Rotlicht der Lichtsignalanlage missachtet.

Egal, was Sie als juristischer Laie vortragen, fast immer folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Kiel der entsprechende Bußgeldbescheid.

Dieser kann für Sie teure und schwerwiegende Folgen haben. Ab 21 km/h zuviel ist ein Bußgeld von 115 € und ein Punkt vorgeschrieben, bei 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kosten 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Doch soweit muss es nicht kommen. Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messsystem anerkannt, aber zahllose Testserien haben dessen Fehleranfälligkeit zweifelsfrei nachgewiesen.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet ununterbrochen Laserimpulse auf einer Messstrecke von 15m bis 75 m aus. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Gerät zurück. Die gewonnenen Werte ermöglichen eine Bestimmung der Fahrzeit für die eingegebenen Messstrecke und damit die Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst. 

Allerdings kommt es auf der Länge der Messstrecke zu einer Signalaufweitung. Diese ist bei mindestens jeder zweiten Messung für eine Verzerrung der Rückstrahlsignale verantwortlich. Dadurch kommt es zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung und somit zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt zeitlich versetzt zum Messvorgang. Dadurch kommt es bei einem hohen Verkehrsaufkommen häufig vor, dass die Messung nicht korrekt zu einem Foto zugeordnet ist.

Nach Wartungen kann es zu einer Verschiebung des Scanwinkels kommen. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert, wird die gesamte Messreihe verworfen und der Betroffene freigesprochen.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist bei diesem Gerät nicht komplikationsfrei. 

An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig zu Änderungen der Ampeleinstellungen. 

Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Geräte berücksichtigt werden.Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden aber unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Dies sind meist die berühmeten drei Sekunden in denen jeder Autofahrer schwört, die Ampel sei nicht auf Rot geschaltet.

Die Ampel zeigt noch grün oder gelb und der Blitzer registriert dann trotzdem schon einen Verstoß. In der Praxis verneinen die Gerichte in dieser Konstellation zumindest einen qualifizierten Rotlichtverstoß und das Verfahren wird eingestellt.

Gleiches gilt bei Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese werden ebenfalls  separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben. 

Durch die Auswertung Ihrer Messdaten können diese und noch viele andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Kiel und Berlin sowie eine Niederlassung in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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