Geblitzt: L321, OD Pasewalk, Torgelower Str. in Rtg. Zentrum- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommern- Greifswald wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vor? Bevor Sie die drohenden Strafen akzeptieren, schon bei einer Überschreitung um 21 km/h ist ein Punkt vorgesehen, lohnt es sich, den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn aufgebaut ist hier ein fester Blitzer des Typs Traffipax, Traffiphot S. Dessen Unzuverlässigkeit und Fehleranfälligkeit ist der Grund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Das Messprinzip des Geräts ist einfach erklärt. Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe dreier sogenannter Piezo-Sensor-Kabel, die in die Feinschichtdecke der Fahrbahn im Abstand von einem Meter einlaminiert sind, gemessen. Die Sensoren verlaufen im rechten Winkel zur Fahrtrichtung und registrieren den Überfahrzeitpunkt der Fahrzeugvorderräder der ankommenden Fahrzeuge. Dies ermöglicht ein Bestimmen der für das Überqueren der Kabel benötigten Fahrzeit. Auf dieser Grundlage findet eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Problematisch ist hier aber  der Zustand des Messstellenbereichs. Der Fahrbahnbelag muss sich für eine exakte Messung nämlich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen in Fahrtrichtung dürfen bei der eichamtlichen Erstprüfung über die Sensorlänge höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt  diese Voraussetzungen regelmäßig nicht. Denn der  dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so sehr häufig eine exakte Datenerfassung. Oft sind die Induktionsschleifen auch durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen führen aber zu Differenzen von bis zu 25 km/h, was entscheidend für die Verhängung eines Punktes oder Fahrverbots sein kann. In diesem Fall kann gar keine exakte und nachprüfbare Bestimmung der Geschwindigkeit vorliegen.  Ebenfalls können feinste Erschütterungen, auf den anderen Fahrbahnen oder der Brücke selbst, die Messung negativ beeinflussen. Die Wartung des Messgeräts ist nicht immer fristgerecht, was die oben genannten Mängel teilweise erklärt. Wird jedoch eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt, ist die Messung schon allein aus diesem Grund unverwertbar.

Die ist nur eine sehr unvollständige Aufzählung der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler der Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die von ihm betreuten Verfahren werden überdurchschnittlich häufig eingestellt.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): Andreas Junge

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