Geblitzt: Rostock, An der Stadtautobahn, B 103, Pumpstation Evershagen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Rostock erhalten? Der Vorwurf ist ein angebliches Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften? Dann lohnt es sich, die Messung anzufechten. Denn das hier verwendete Lichtmessverfahren ist so fehleranfällig, dass allein wegen ihm überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Das Arbeitsprinzip des Geräts ist einfach erklärt. Auf einer Strecke von 25 Meter  werden quer zur Fahrbahn mehrere Lichtschranken eingerichtet. Fährt ein Fahrzeug durch die Lichtschranke, erhält der Blitzer ein Signal. Durch den Abstand der einzelnen Unterbrechungen lässt sich dann die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln.

Jedoch sind die Sensoren sehr häufig nicht im exakten rechten Winkel und parallel zur Fahrbahn ausgerichtet. Dann tritt eine massive Verfälschung  bei der Erfassung der Messdaten auf und zwar so häufig, dass allein wegen dieses Fehlers etwa jedes dritte Messergebnis falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist die Messung kein Beweis, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Schon leichter Regen oder Nebel können zu ungewollten Reflektionen der Lichtsignale führen, was ebenfalls  überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen zur Folge hat. Ist die Geräteeichung erloschen oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, liegt ein Verwertungsverbot vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst selbstverständlich auch die  Beauftragung des Sachverständigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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