Geblitzt worden auf der BAB 19 Autobahnkreuz Rostock km 287/0,7 - Fachanwalt hilft!

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Auf der BAB 19 am Autobahnkreuz Rostock, Verteiler Richtung Berlin/Lübeck bei Kilometer 287/0,7 wird geblitzt. Der Landkreis Rostock überwacht hier, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km /h eingehalten wird. Verstöße sind aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Autobahn handelt, oft immens und daher mit mindestens einem Punkt und häufig mit Fahrverbot bedroht. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel gibt in diesem Beitrag Hinweise zur richtigen Vorgehensweise.

Zum Einsatz kommt an dieser Messstelle ein sog. Lichtmessverfahren. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Das bedeutet, dass bei gleicher Handhabung erwartungsgemäß reproduzierbar gleiche Ergebnisse erzeugt werden - mit anderen Worten: Die Anforderungen an den Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind sehr gering, wenn das Gerät gemäß Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und Bedienungsanleitung genutzt wurde. Ob dies der Fall war, kann ein technisches Sachverständigengutachten feststellen. Häufig lassen sich so Fehler beim Messvorgang finden, die zur Verwerfung der Messung führen. Dies hat zur Folge, dass im Verfahren bei der Bußgeldstelle und im Falle eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid beim Verfahren vor dem Amtsgericht der Vollbeweis erbracht werden muss. Dies ist praktisch unmöglich, sodass Betroffene freigesprochen oder die Verfahren eingestellt werden.

Dr. Bunzel arbeitet hier mit bundesweit renommierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen. Die Kosten eines Gutachtens in diesem Bereich liegen bei ca. 1.500 Euro, müssen aber in aller Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Im Falle einer Verurteilung muss der Betroffene die Kosten auch nicht an die Rechtsschutzversicherung erstatten. Selbstverständlich klärt Dr. Bunzel die Kostenübernahme, bevor der Sachverständige beauftragt wird.

Sie wurden auf der BAB 18 bei km 287/0,7 geblitzt und benötigen anwaltliche Unterstützung? Wenden Sie sich an die die Kanzlei von Dr. Bunzel. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist hier stets kostenfrei.

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Foto(s): Dr. Maik Bunzel


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