GEBRAUCHSMUSTERVERLETZUNG Abmahnung erhalten? | Was tun? | Soforthilfe vom Anwalt für Gebrauchsmusterrecht

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GEBRAUCHSMUSTERVERLETZUNG | Abmahnung erhalten? | Was tun? | Soforthilfe vom Anwalt für Gebrauchsmusterrecht.

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Gebrauchsverletzung erhalten? In diesem Artikel erklärt Ihnen Rechtsanwalt Thomas Seidel von der Kanzlei copy & right aus Norderstedt bei Hamburg, welche sich Konsequenzen sich für den Abgemahnten aus der Verletzung von Gebrauchsmustern ergeben können und wie Sie als Betroffener am besten auf eine solche Abmahnung reagieren können.


In diesem Beitrag werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:


Was ist eine Gebrauchsmusterverletzung?

Wie kann die Verletzung eines Gebrauchsmusters aussehen?

Welche Ansprüche werden in einer Abmahnung wegen Gebrauchsmusterverletzung geltend gemacht?

Warum sind die Anwaltskosten für die Abmahnung bei einer Gebrauchsverletzung so hoch?

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen einer Patentverletzung erhalten habe?

Wie kann ein Anwalt für Patentrecht mir bei einer Patentrechtsverletzung helfen?

Was mache ich, wenn bereits eine einstweilige Verfügung gegen mich ergangen ist?

 

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents. Es hat grundsätzlich dieselben rechtlichen Voraussetzungen, wie ein Patent.

Wenn Sie wegen einer Gebrauchsmusterverletzungen abgemahnt werden, wirft man Ihnen vor, eine als Gebrauchsmuster eingetragene technische Erfindung ohne Zustimmung des Inhabers des Gebrauchsmusters angeboten oder damit gehandelt zu haben.

Die geschützte Erfindung kann sich entweder auf ein Erzeugnis, also auf einen Gegenstand, oder auf ein Verfahren beziehen. Was genau geschützt ist, ergibt sich aus den sogenannten Patentansprüchen, die in der Gebrauchsmusterschrift aufgeführt sind.

Zum Thema Patentrechtsverletzung haben wir bereits einen ausführlichen Rechtstipp verfasst, den wir Ihnen hier einmal verlinken. 

Der für die Praxis wesentliche Unterschied zwischen einem Gebrauchsmuster und einem Patent ist jedoch, dass diese rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die der „Neuheit“ und des „erfinderischen Schritts“ bei der Eintragung nicht geprüft werden. Es handelt sich also um ein ungeprüftes, nur formelles Schutzrecht. Was ein Gebrauchsmuster wirklich wert ist, stellt sich also oft erst im Verletzungsverfahren wirklich heraus.

Aus diesem Grund sind die Erfolgschancen der Verteidigung gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung wegen einer Gebrauchsmusterverletzung ungleich höher als bei der mutmaßlichen Verletzung von Patentrechten.


Welche Ansprüche werden in einer Abmahnung wegen der Verletzung von Gebrauchsmustern geltend gemacht? 

Sollte ein Gebrauchsmuster verletzt worden sein, gibt es unterschiedliche Ansprüche, die geltend gemacht werden können.

Der Unterlassungsanspruch ist der wichtigste im Gebrauchsmusterrecht. Sie werden dazu in der Abmahnung vom Inhaber des Gebrauchsmusters dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darin sollten Sie versprechen, die Ihnen vorgeworfene Patentrechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen und sich für den Fall, dass Sie gegen dieses Versprechen verstoßen, zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten.

Daneben werde meistens auch Ansprüche auf Schadensersatz, Auskunft sowie die Vernichtung und den Rückruf von Produkten aus den Vertriebswegen gefordert.


Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen einer Gebrauchsmusterverletzung erhalten habe?

Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich nun, wie Sie sich verhalten sollen?

Das Wichtigste ist, dass Sie versuchen, die Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen. Vor allem sollten Sie nicht selbst den Anwalt der Gegenseite kontaktieren. Denn dieser hat naturgemäß kein Interesse Ihnen zu helfen, sondern ist beauftragt die Ansprüche gegen Sie durchzusetzen. Haben Sie einmal etwas gesagt oder geschrieben, was nachteilig für Sie ist, kann auch Ihr Anwalt dies nicht ungeschehen machen.


Wie kann ein Anwalt für Gebrauchsmusterrecht mir bei einer Gebrauchsverletzung helfen?

Die gute Nachricht ist, dass ein Rechtsanwalt für Gebrauchsmusterrecht Ihnen in den meisten Fällen helfen kann, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich eine Patentrechtsverletzung begangen haben.

Zuallererst prüft Rechtsanwaltes für Patentrecht, ob die Abmahnung begründet ist.

Da die Voraussetzungen für die Erteilung des Gebrauchsmusters, anders als beim Patent, nie vom Patentamt geprüft wurden, sind die Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Verteidigung überdurchschnittlich gut.

Zudem kann die Abmahnung auch bereits aus formellen Gründen unwirksam sein, z.B. wenn sie rechtsmissbräuchlich ist.

Zunächst wird sich Ihr Anwalt die Gebrauchsmuster Anmeldung genau anschauen und herausfiltern, was exakt die eigentliche Erfindung des streitgegenständlichen Patents ist. Wenn das abgemahnte Erzeugnis oder Verfahren die beanspruchte Erfindung tatsächlich enthält, wird im zweiten Schritt geschaut, ob die Erfindung im Zeitpunkt der Anmeldung vielleicht schon nicht mehr „neu“ war oder sie sich jedenfalls „naheliegender Weise aus dem damaligen Stand der Technik ergab“. Lassen sich solche älteren „Entgegenhaltungen“, z.B. in älteren Patentschriften oder in Lehrbüchern oder durch andere Veröffentlichungen finden, wäre das Gebrauchsmuster zu Unrecht eingetragen und damit löschungsreif.

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, kann Ihnen der Rechtsanwalt helfen, diese abzuwehren und auch Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten vom Gegner erstattet zu verlangen.

Doch selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann Ihnen ein im Patentrecht erfahrender Anwalt helfen, die mit der Patentrechtsverletzung verbundenen Kosten und anderweitigen Haftungsrisiken drastisch zu senken und die Angelegenheit für Sie sicher und endgültig zu beenden.


Was mache ich, wenn bereits eine einstweilige Verfügung gegen mich ergangen ist? 

Der Inhaber des Gebrauchsmusters kann wegen dessen Verletzung beim zuständigen Gericht auch eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren beantragen. Das Gericht kann diese dann sogar erlassen, ohne dass der mutmaßliche Verletzer zuvor dazu angehört wird.

Das passiert in der Regel, wenn der Abgemahnte innerhalb der vom Inhaber des Gebrauchsmusters gesetzten Frist keine ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Wartet der Abgemahnte also zunächst ab und lässt sich nicht rechtzeitig von einem Anwalt für Gebrauchsmusterrecht helfen, hat er die erste große Chance, viele tausende Euro Kosten zu sparen, bereits vertan. Aber auch in diesem Stadium und selbst bei Vorliegen einer Gebrauchsmusterverletzung kann ein Anwalt für Gebrauchsmusterrecht noch Widerspruch einlegen und helfen die Verfügung abzuwehren oder wenigstens Schadensbegrenzung hinsichtlich der Kosten betreiben.

Sollten Sie aufgrund einer mutmaßlichen Verletzung eines Gebrauchsmusters abgemahnt worden oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen und von unserem kostenlosen Erstkontakt Gebrauch zu machen.

Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Thomas Seidel

Rechtsanwalt

copy & right- Rechtsanwaltskanzlei

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Foto(s): Thomas Seidel

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