Gebrauchtwagen – Unwissend ein gestohlenes / unterschlagenes Fahrzeug gekauft? Das muss man jetzt tun!

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Nicht nur in Deutschland ist der Verkauf von gestohlenen / unterschlagenen Autos ein riesiges Problem. Es handelt sich dabei ganz klar um einen Straftatbestand, der zu schwerwiegenden Konsequenzen und Strafen führen kann und das sowohl auf Verkäufer- als auch auf Käuferseite (Hehlerei). Allerdings ist der Verkauf von gestohlenen Autos ein ebenso lukratives Geschäft, so dass sich in dem Bereich viele Kriminelle tummeln.

Oftmals geht man arbeitsteilig vor. Die einen stehlen oder unterschlagen die Fahrzeuge. Andere wiederum verkaufen sie dann an ahnungslose Käufer, die nicht selten von vermeintlich günstigen Preisen angelockt wurden. Gefälschte oder ebenfalls gestohlene Papiere gibt es dann dazu und geben den Anschein, dass mit dem Fahrzeug alles in Ordnung sei.

Gestohlen / unterschlagen – Was ist der Unterschied?

Ganz kurz kann man vielleicht sagen, dass ein gestohlenes Fahrzeug wirklich „geklaut“ wird, d.h. es wird dem Eigentümer ohne sein Wissen und Wollen einfach weggenommen. Bei der Unterschlagung übergibt der Eigentümer dem Täter das Fahrzeug hingegen freiwillig, z.B. im Rahmen einer Autovermietung. Allerdings bringt der Täter das Fahrzeug später nicht zurück oder meldet es als gestohlen. Bei beiden Taten handelt es sich um Straftaten.

Was kann man tun, um nicht ein gestohlenes / unterschlagenes Auto „angedreht“ zu bekommen?

Als Käufer kann man das Risiko versehentlich ein gestohlenes oder unterschlagenes Fahrzeug zu kaufen erheblich mindern. Wichtig ist es, die Papiere des Vorbesitzers kritisch zu überprüfen und -soweit möglich- eine Autohistorie anfertigen zu lassen. Stets sollte die Identität des Verkäufers anhand von Ausweisdokumenten überprüft werden und das bevor das Fahrzeug gekauft wird.

Aber es gibt auch Anzeichen dafür, dass das angebotene Fahrzeug gestohlen /unterschlagen sein könnte. In diesen Fällen sollte man sich nicht vom vermeintlich günstigen „Schnäppchen“ blenden lassen, sondern -hart gesagt- „den Verstand einschalten“:

-ungewöhnlich niedriger Preis

-keine Papiere oder „seltsam aussehende“ Papiere

-Abwicklung des Kaufes ausschließlich per Mail / über das Internet

-Testfahrt nicht möglich

-Verkäufer baut extremen zeitlichen Druck auf

-Ort der Fahrzeugübergabe ist ungewöhnlich, z.B. auf einem Park- oder Rastplatz

-Verkäufer weigert sich, sich auszuweisen oder „hat seine Papiere vergessen“

-Verkäufer akzeptiert ausschließlich Barzahlung

Hierbei handelt es sich um „Warnsignale“, die den Käufer misstrauisch machen sollten. Nicht falsch ist es auch, seinem Bauchgefühl zu vertrauen. Als Käufer sollte man sich auch nicht vom Verkäufer „zuquatschen“ lassen. Betrüger sind oftmals geschult darin, arglosen Käufern Fahrzeuge „aufzuschwatzen“.  Gerade beim Gebrauchtwagenkauf ist ein gesundes Maß an Misstrauen einfach sinnvoll und angebracht.

Aber man sollte sich darüber im Klaren sein, trotz aller Vorsicht kann man sich kaum 100% davor schützen, nicht doch ein gestohlenes / unterschlagenes Fahrzeug, z.B. als Gebrauchtwagen zu erwerben. Das kann eine Menge Ärger mit sich bringen. Selbst wenn der Käufer unwissend ein gestohlenes oder unterschlagenes Fahrzeug kauft wird im Regelfall erstmal ein Strafverfahren wegen Hehlerei eingeleitet und das Fahrzeug beschlagnahmt. Sicherlich eine Erfahrung auf die jeder gerne verzichten würde.

Was tun, wenn man versehentlich ein gestohlenes / unterschlagenes Fahrzeug gekauft hat?

Sollte es dennoch „passiert“ sein, sollte der Käufer schnell handeln. Hier gilt es Verhandlungen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem geschädigten Eigentümer zu führen. Des Weiteren möchte der Käufer sicherlich auch – zu Recht- sein Geld zurückhaben. Es gilt also den Verkäufer ausfindig zu machen und das Geld zurückzuholen.

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Foto(s): @Kanzlei Mutschke


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