Geeignetes Grundstück: Hauptschwierigkeit der Entwicklung von Solarprojekten in der Türkei

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Die gesetzliche Einführung der staatlich garantierten Einspeisevergütungen hat seit 2010 einen neuen Wachstumsmarkt für erneuerbare Energien in der Türkei eröffnet. Die Erhöhung der Volumenhöchstgrenzen für lizenzfreie Stromproduktionsprojekte in Wind- und Solarenergie von 500 kW auf 1 MW durch gesetzliche Regelung vom 30.03.2013 hat das Wachstum weiter beschleunigt.

Dagegen stellt die Tatsache, dass gesetzlich Agrarflächen für den Solaranlagenbau kategorisch ausgeschlossen worden sind, eine ernste Hürde für die Projektentwickler dar. Solarprojektentwickler müssen nun Flächen finden, welche einerseits für die Landwirtschaft ungeeignet sind (marjinal tarim arazisi), andererseits aber dennoch die für Solarkraftwerke relevanten Effizienzvoraussetzungen wie einen guten Blickwinkel in Richtung Sonne, die Nähe zur Netzanschlussstelle und Städten, Sicherheit, kostengünstige Baumöglichkeiten etc. erfüllen. Darüber hinaus soll das Grundstück für wirtschaftlich vernünftige Preise zu kaufen oder zu mieten sein. Auch müssen noch freie Kapazitäten im Netz des jeweiligen Stromversorgungsunternehmens vorhanden sein.

Das alles schränkt den Kreis der für den Solarkraftanlagenbau möglichen Grundstücke stark ein. Diese Umstände haben die Suche nach dem richtig geeigneten Grundstück zur zentralen Tätigkeit in der gesamten Projektentwicklungskette gemacht.

Allerdings hören die Schwierigkeiten auch nicht mit den oben genannten Punkten auf. Die strenge Einschränkung des Kreises der für Solaranlagenbau geeigneten Grundstücke hat inzwischen dazu geführt, dass bisher wertlose Flächen in Anatolien plötzlich einen Wert darstellen. Flächen, welche vor 2010 nicht einmal für 300,00 EUR / Hektar verkauft werden konnten, werden zurzeit zu bis zu 5.000,00 EUR / Dekar (1.000 qm) zum Verkauf angeboten. Insbesondere trifft diese Entwicklung Mittelanatolien bzw. Konya, Kayseri, Nigde etc. Dass auch mittlerweile viele Spekulanten im Geschäft sind, erschwert den Solarprojektentwicklern die Projektentwicklung sehr, da diese die für Solar geeigneten Flächen von den einheimischen Dorfbewohnern sehr günstig einkaufen aber überteuert verkaufen wollen.

Unter diesen Umständen stellt sich die Projektentwicklung von Solaranlagenbauten ausländischen Unternehmen grundsätzlich als zu riskant und unberechenbar dar. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Projekte idealerweise in Form von Anteilsübertragung der jeweiligen Projektgesellschaften (share-deal) zu erwerben. Das Grundstück wird in diesem Fall ohnehin durch die Projektgesellschaft bereits gemietet oder gekauft sein.

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Stand: 28.09.2015

Dr. Fatih Dogan LL.M
Partner | Rechtsanwalt


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