Geld zurück bei vielen Krediten - Urteil des BGH vom 13.05.2014

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage zu entscheiden, ob Banken bei Ratenzahlungskrediten Bearbeitungsgebühren fordern dürfen.

Er hat dies im Hinblick auf das AGB-Recht (das berühmte Kleingedruckte) in den vorliegenden Fällen nunmehr verneint.

Bei Ratenkrediten, z.B. bei einer Autofinanzierung, was es gängige Praxis, eine Bearbeitungsgebühr von oft über 1.000 € zu fordern! Bei größeren Krediten dürfte diese noch höher sein – z.B. bei Kauf eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung. Zu Unrecht, wie der BGH nun feststellte.

Im Hinblick auf die vielen anhängigen Verfahren und die ggf. drohende Verjährung sollten Sie nicht weiter Zeit verschenken, sondern mit anwaltlicher Hilfe Ihre Ansprüche prüfen und dann geltend machen.

Selbst bei ggf. schon längst fertig abgezahlten Krediten können erhebliche Beträge zurückverlangt werden. Dabei sollte man den eventuellen Einwand der Bank, Ihr Anspruch sei zwischenzeitlich verjährt, nicht einfach gelten lassen. Lassen Sie dies durch Ihren Rechtsanwalt prüfen.

Viele Fälle dürften im normalen Schriftverkehr geklärt werden können und dürften die Banken immer weniger Lust haben, unbedingt ein Gerichtsverfahren zu riskieren.


Rechtsanwältin Krönert

Bandmann & Krönert Partnerschaft

Frau Rechtsanwältin Krönert ist Fachanwalt(in) für Verkehrsrecht. Dazu gehören Themen wie z.B. der Autokauf. Weiterhin hat sie sich auf das Miet- und Immobilienrecht spezialisiert, wozu z.B. Kauf eines Hauses oder Eigentumswohnung gehört. In diesen Fällen kommt es sehr oft zur Aufnahme von Krediten. Die Kanzlei ist neben den Büros in Cottbus und Hoyerswerda bequem über die modernen Kommunikationsmittel erreichbar.



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