Geld zurück Online-Casino: Auch bei Sportwetten entscheiden Gerichte weiterhin verbraucherfreundlich

  • 2 Minuten Lesezeit
Sportwetten Online Casino Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Wer an Online-Glücksspiel wie Casinospiele, Poker oder Sportwetten teilnimmt, kann verlorene Spiel- oder Wetteinsätze der vergangenen Jahre vom Anbieter zurückfordern. Denn oftmals verfügten oder verfügen die Betreiber dieser Glücksspielportale nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz. Nachdem es zum Thema Online-Casino bereits zahlreiche positive Urteile für Spieler gab, entscheiden die Gerichte auch bei Sportwetten immer öfter verbraucherfreundlich. 

So verurteilte beispielsweise das LG Köln im September 2022 einen Anbieter zur Rückzahlung von 93.000 Euro, da keine gültige Erlaubnis zum Anbieten von Sportwetten existierte (Az.: 37 O 317/20). Im November 2022 sprach das LG Mosbach einem Wettteilnehmer knapp 5.000 Euro Rückzahlung zu (Az.: 1 O 149/22). Laut Urteil des LG Köln vom Dezember 2022 erhält eine Online-Spielerin etwa 14.000 Euro zurück, die sie bei Online-Casinospielen und -Sportwetten verloren hatte (Az. 27 O 102/212). 

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland bis 01. Juli 2021 verboten. Seitdem sind die Bestimmungen zwar gelockert worden, jedoch benötigen Anbieter von Online-Casinospielen und -Poker eine hierzulande gültige Lizenz. Einzig für das Bundesland Schleswig-Holstein galten Sonderregeln, und auch bei Sportwetten wurden bereits im Herbst 2020 erste Lizenzen an Anbieter vergeben. 

»Bereits zahlreiche Landgerichte und auch erste Oberlandesgerichte haben über die illegalen Online-Spielangebote wie Online-Casino, Poker oder Sportwetten und die Rückforderungen der Spieler geurteilt«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Dabei entscheiden die Gerichte in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle zugunsten der klagenden Spieler und verurteilen die Anbieter dazu, den Verlust zu erstatten. Auch bei Sportwetten, die das Gesetz ebenfalls als Glücksspiel wertet, sehen wir immer mehr verbraucherfreundliche Urteile.« 

Somit haben Teilnehmer an Online-Sportwetten gute Chancen, ihre Wettverluste der vergangenen zehn Jahre zurückzufordern. »In den meisten Fällen ist es so, dass die Anbieter gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben«, so Dreschhoff weiter. »Damit ist der Vertrag zwischen Kunden und Betreiber nichtig und die Spieler können die Rückzahlung ihres Verlusts verlangen. Für Teilnehmer an Sportwetten oder Online-Casinospielen ist oft gar nicht ersichtlich, ob sie an legalem oder illegalem Glücksspiel teilnehmen. Jedenfalls müssen Spieler normalerweise keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn sie gegen den Sportwetten- oder Online-Casino-Anbieter vorgehen. Dass sie mit ihrer Teilnahme an den Online-Sportwetten ebenfalls gegen das Glücksspielverbot verstoßen haben, konnten sie nicht wissen.« 

Haben auch Sie viel Geld bei Online-Sportwetten verloren und möchten die Wettverluste zurückfordern? Dann helfen wir Ihnen gern weiter. Unter www.baumeister-rosing.de/sportwetten-geld-zurueck/ bieten wir Ihnen eine kostenfreie Prüfung, ob Sie Anspruch auf Rückzahlung der verlorenen Wetteinsätze haben. Wir behandeln jede Anfrage diskret und werden uns umgehend bei Ihnen melden, um Ihre Möglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!  

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff

Beiträge zum Thema