Geld zurück vom Online-Casino: Verbraucherschützer empfehlen rechtliche Beratung

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Wer bei Glücksspiel im Internet wie Online-Casino oder Online-Sportwetten in der Vergangenheit Geld verloren hat, kann sich die Einsätze vom Anbieter zurückholen. Denn in den überwiegenden Fällen haben oder hatten die Betreiber von Glücksspielportalen keine für Deutschland gültige Lizenz. Das bedeutet, dass die zwischen Verbraucher und Anbieter geschlossenen Verträge nichtig sind und der Anbieter die verlorenen Spieleinsätze zurückzahlen muss – auch wenn das Casino seinen Firmensitz im europäischen Ausland hat. 

Mittlerweile haben schon zahlreiche deutsche Gerichte verbraucherfreundlich geurteilt und betroffenen Spielern Beträge im fünf- oder sechsstelligen Betrag zugesprochen. Zu den jüngsten Urteilen gehört eine Entscheidung des OLG Braunschweig (Az. 9 U 3/22) vom 23. Februar 2023. Die Braunschweiger Richter verurteilten den Anbieter zur Rückzahlung von knapp 46.000 Euro. 

Was müssen Spieler von Online-Casinos und Sportwetten tun, wenn sie viel Geld verloren haben? »Zuerst einmal sollten Verbraucher prüfen lassen, ob der jeweilige Anbieter in dem Zeitraum, in dem sie Geld verspielt haben, eine für Deutschland gültige Lizenz besaß«, sagt Verbraucheranwalt Helmut Dreschhoff von der Kanzlei BRR Baumeister Rosing. »Dies ist für die meisten Verbraucher nicht zu erkennen. Fast alle in Deutschland aufrufbaren Seiten bieten einen deutschsprachigen Service und werben mit angeblich gültigen Lizenzen. Verbraucher, die sich mit den rechtlichen Gegebenheiten nicht auskennen, können sich hier durchaus täuschen lassen.« 

Oftmals besitzen die Online-Casinos oder Online-Sportwetten-Anbieter eine gültige Lizenz für das Land des Firmensitzes oder andere europäische Länder. Jedoch gibt es in Deutschland mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) eine ganz eigene Regelung. »Laut des GlüStV war Online-Glücksspiel in Deutschland bis 01. Juli 2021 weitgehend verboten«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Seitdem haben die Behörden die Regeln etwas gelockert, sodass es durchaus sein kann, dass ein betroffener Anbieter mittlerweile eine gültige Erlaubnis erhalten hat. Dennoch war jegliches Spielangebot vor dieser Erlaubnis illegal und kann somit zurückgefordert werden.« 

Aufgrund dieser unübersichtlichen Lage empfiehlt Rechtsanwalt Dreschhoff betroffenen Online-Spielern, sich rechtliche Hilfe zu suchen. »In der Regel können Betroffene sich kostenfrei erstberaten lassen. Bei diesem ersten Gespräch kann geklärt werden, ob Rückzahlungsanspruch besteht und wenn ja, welchen Zeitraum es betrifft. Wir als Verbraucherkanzlei bieten Spielern von Online-Casinos eine kostenfreie und jederzeit diskrete Beratung an und geben unverbindlich Auskunft über ihre Möglichkeiten.« 

Im Fall von Online-Casinos und Sportwetten ist eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht möglich, da die Versicherer Glücksspiel-Fälle vertraglich ausschließen. In Deutschland ist die Prozesskostenfinanzierung seit Jahren ein gängiges Mittel, um Prozesse ohne RSV-Deckung führen zu können. Hier trägt der Finanzierer die Prozesskosten und erhält im Erfolgsfall eine vorher festgelegte Provision. »Dies ist gerade bei hohen Streitwerten –beispielsweise wenn jemand Geld im fünfstelligen Bereich oder mehr verspielt hat – eine sinnvolle Möglichkeit«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. 

Haben auch Sie viel Geld im Online-Casino verspielt oder bei Online-Sportwetten verloren? Dann helfen wir Ihnen gern, die verlorenen Einsätze zurückzuholen. Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing zählt zu den führenden Online-Kanzleien Deutschlands. Unter www.baumeister-rosing.de/online-casinos/ bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung, ob sie Anspruch auf Rückzahlung haben. Wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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