Genehmigung für Wärmepumpen - Beratung bei Beantragung und Versagung

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Angesichts steigender Energiepreise schauen sich viele private Haushalte in Deutschland nach Möglichkeiten alternativer Energiegewinnung um.


Ein vielversprechender Weg für eine teilweise autarke Energiegewinnung ist der Einbau von Wärmepumpen. Diese wandeln kostenfreie Umweltenergie für die Beheizung von Räumen sowie zur Bereitstellung von Warmwasser um. Die Energie stammt dabei je nach Art der Wärmepumpe aus der Außenluft, dem Grundwasser oder dem Erdreich.


Eine einheitliche und bundesweit geltende Regelung für die Zulässigkeit des Einbaus von Wärmepumpen gibt es nicht. Wir helfen Ihnen, die Vorschriften in Ihrem Bundesland zu prüfen und in Kontakt mit den Behörden zu treten.


Wärmepumpen sind nur teilweise genehmigungsfrei


Bestimmte Wärmepumpen können ohne eine behördliche Genehmigung installiert werden. Dazu zählen in erster Linie Luftwärmepumpen. Doch auch geothermische Energie nutzende Erdwärmepumpen können genehmigungsfrei sein, wenn sie eine gewisse Einbautiefe von in der Regel fünf Metern nicht überschreiten. Hier kommen sogenannte Flächenkollektoren, Ringgrabenkollektoren, Erdwärmekörbe oder unter Umständen Vertical Thermpipe (VTP) - Sonden in Betracht.


Häufig begegnen Grundstücksinhaber jedoch dem Problem, dass sich diese Erdwärmepumpen im Einzelfall nicht für die Installation eignen. Dies kann zum Beispiel daran liegen, dass sich der Boden aufgrund geringen Wassergehalts nicht für den Einsatz von Erdwärmepumpen mit flachem Einbau eignet. Denn Erdwärmepumpen sind darauf angewiesen, dass sie in wasserführenden Schichten liegen. Ist der Boden nichtbindig, besteht er also überwiegend aus grobkörnigem Material wie Sand und Kies, fließt Wasser schnell ab und Wärmepumpen können nicht die erwünschte Leistung erbringen.


Genehmigungspflicht bei Nutzung tieferer Erdschichten


In diesen Fällen bleibt die Möglichkeit, Grundwasser in tieferen Erdschichten zu erreichen. Für Wärmepumpen, die Geothermie mit Hilfe von Tiefensonden nutzen, sind spezielle Bohrungen notwendig und aufgrund der möglichen Beeinträchtigung des Grundwassers behördliche Genehmigungen einzuholen. Die Beschaffenheit des Bodens und die zulässige Bohrtiefe ist vom geologischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes zu überprüfen.


Unser Anwaltsteam im Verwaltungsrecht hat umfangreiche Erfahrungen bei der Einholung bau- und ordnungsrechtlicher Genehmigung. Wir unterstützen Sie im Genehmigungsverfahren und in der Kommunikation mit den Behörden.


In tieferen Erdschichten herrschen höhere Temperaturen, womit sich diese generell besser als Wärmequelle für eine Wärmepumpe eignen. Der Betrieb ist insgesamt weniger energieintensiv, da weniger Strom zugeführt werden muss, um die gewünschten Heizleistung zu erreichen. Der Einbau solcher Anlagen ist daher für viele Grundstückinhaber interessant, vor allem um das Ziel einer möglichsten autarken Energiegewinnung zu erreichen.


Genehmigung der Wasserschutzbehörde versagt?


Das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sind hohe Schutzgüter. Die Wasserschutzbehörden – hier die unteren Wasserbehörden auf der Ebene der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte – versagen nicht selten die Genehmigung zum Einbau solcher Wärmepumpen mit Verweis auf den vorbeugenden Grundwasserschutz. Die Behörden argumentieren, dass sich eine Störung der grundwasserleitenden Bodenzonen bei Tiefenbohrungen nicht ausschließen ließe.


Diese Einschätzungen der Behörde können jedoch im Einzelfall technisch und rechtlich hinterfragt werden. Modernen Anlagen mit geschlossenen Systemen beugen einer Beeinträchtigung des Grundwassers effektiv vor. Außerdem sehen die einschlägigen Verordnungen auf Landesebene zum Teil Ausnahmen von Verbotstatbeständen zum Einbau gewisser Anlagen vor. Unter Umständen kann die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens zum gewünschten Ergebnis führen oder es sind Genehmigungen unter Auflagen denkbar.


Eine genaue Prüfung des Einzelfalls lohnt sich daher in jedem Fall. Wir unterstützen Sie, wenn die Wasserschutzbehörden eine Genehmigung versagt oder die Versagung angekündigt und loten gemeinsam mit Ihnen rechtliche Schritte aus, um an die gewünschte Genehmigung zu gelangen.






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