Genfer Vermögensverwaltung: Die Bafin warnt nun auch - wie wir bereits zuvor! Anwaltsinfo!

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Die Finanzaufsicht BaFin hat jüngst vor Angeboten der Genfer Vermögensverwaltung gewarnt. 

Unter ihrer homepage www.genfer-vw.com bietet die Gesellschaft bis heute ihre Produkte an.

Etliche Betroffene haben sich in den letzten Tagen und Wochen an unsere Kanzlei gewandt und um Rat gesucht.

Ihre Geschichten sind immer ähnlich. Sie zeigen, wie die überaus freundlichen und wortgewandten "Vertreter" der Genfer Vermögensverwaltung den interessierten Anlegern zunächst Tages- und Festgeldprodukte empfohlen haben. Und viele haben diese Produkte dann auch erworben.

Wenig später hatten die "Verkäufer" der Genfer Vermögensverwaltung dann das Angebot parat, auch "Klarna-Aktien" erwerben zu können.

Zu diesem Zeitpunkt aber waren wir als Kanzlei in der Regel bereits im Bilde und haben den Anfragenden bzw. Mandanten natürlich dringendst davon abgeraten, noch Gelder dort in irgendeiner Weise zu investieren.

Kurzum: Bitte - halten Sie sich unbedingt fern von dieser Gesellschaft!

Dies sieht auch die Bafin so: Denn sie stellte jüngst fest, dass nach ihren Erkenntnissen das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen anbietet. 

Zudem, so die Bafin weiter, werden über die Website genfer-vw.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. 

Auch werde eine Genfer Vermögensverwaltung, so darüber hinaus die Bafin,  nicht von ihr beaufsichtigt. 

Wichtig: Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine Warnmeldung zur Genfer Vermögensverwaltung veröffentlicht.

Warum unser Warnhinweis für Sie?

Anleger bei "Genfer Vermögensverwaltung" sollten daher nach Ansicht der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

Wir unternehmen alles, um überwiesene Gelder für die Mandanten zurückzuerhalten. In dem Zusammenhang prüfen wir Ansprüche gegen die Verantwortlichen ebenso wie gegen  fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und unsere Kanzlei stellt auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Mail: kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: +49/(0)30/88 70 16 17





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