Germania Fluggesellschaft – Insolvenzverwalter verklagt Pilot:innen

  • 2 Minuten Lesezeit

Immer mehr ehemalige Piloten der Germania Fluggesellschaft mbH werden vom Insolvenzverwalter verklagt.

In den letzten Tagen setzten sich vermehrt Pilot:innen mit mir in Verbindung und schilderten, dass sie von dem Insolvenzverwalter Wienberg verklagt werden. Betroffen sind Pilot:innen, die sich weigerten die „Darlehen“ für die sog. Type-Ratings zurückzuzahlen und keinen Verjährungsverzicht gegenüber dem Insolvenzverwalter erklärten.

Das Vorgehen des Insolvenzverwalters ist fragwürdig

Aus meiner Sicht ist das Vorgehen des Insolvenzverwalters nur bedingt nachvollziehbar. Denn in einem ersten „Pilot“-Verfahren hat das zuständige Landesarbeitsgericht eine gleichlautende Klage gegen den von mir vertretenen Piloten in der zweiten Instanz abgewiesen.

Das Landesarbeitsgericht wies die Klage des Insolvenzverwalters ab

Das Landesarbeitsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die in § 4 Abs. 1 des Vertrages vereinbarte Rückzahlungsklausel unwirksam ist, da sie den Piloten unangemessen benachteiligt. Daraus folgerte das Landesarbeitsgericht, dass der Pilot die Kosten für das Type-Rating nicht an den Insolvenzverwalter zahlen muss.

Das Urteil bestärkt Pilot:innen darin, die vom Insolvenzverwalter geforderten Zahlungen nicht zu leisten. Allerdings sollten sich Pilot:innen auch schon vor dem Arbeitsgericht anwaltlich vertreten lassen. Die von der Germania gewählte rechtliche Konstruktion ist komplex und die Rechtsprechung vielschichtig. Sowohl Kenntnisse im Arbeits-, Kredit- und Insolvenzrecht sind für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Ansprüche erforderlich. Die Kosten für die (gerichtliche) Verteidigung übernehmen regelmäßig die Rechtsschutzversicherungen.

Zum Hintergrund

Für das Führen von Verkehrsflugzeugen benötigen Piloten:innen neben der eigentlichen Fluglizenz ein sog. Type-Rating. Dabei handelt es sich um die Berechtigung, einen bestimmten Typ von Fluggerät, also eine konkrete Bau- oder Modellreihe, zu führen. Während viele Fluggesellschaften die Kosten dieser Type-Ratings für ihre angestellten Piloten übernahmen, mussten die Pilot:innen der Germania den Betrag selbst aufbringen. Viele Pilot:innen liehen sich das Geld von der insolventen Germania. Eben diesen Betrag fordert nun der Insolvenzverwalter von den Pilot:innen zurück.

Zudem sind Rückzahlungsansprüche, die der Insolvenzverwalter geltend macht, auch deshalb zweifelhaft, da die Berechtigung nur für ein bestimmtes Flugzeug gilt. Ob Pilot:innen diese Berechtigung auch weiterverwenden können, ist also unklar, da möglichweise bei einer anderen Airline ein andere Bau- oder Modellreihe geflogen und damit eine andere Lizenz benötigt wird.

Zu meiner Person

Seit über zwölf Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechts sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) sowie Partner der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Mandanten sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen in und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den marktführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom FOCUS, zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns unter: www.buchalik-broemmekamp.de

Foto(s): jon-flobrant-Cg9QlLuX120-unsplash


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sascha Borowski

Beiträge zum Thema