Geschäftsführerin der KiB Kompetenz in Beratung GmbH muss einem Anleger Schadensersatz leisten

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Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 09.11.2018 – Az. 12 O 272/17 die frühere Geschäftsführerin der KiB Kompetenz in Beratung GmbH, Frau Nicole R. verurteilt, einem von unserer Kanzlei vertretenen Anleger des Modells „Grüner Mietertrag“ Schadensersatz zu leisten.

„Grüner Mietertrag“

Nach diesem Anlagemodell hatte die KiB GmbH einen Solarpark in Oberrüsselbach erworben und einzelne Sonnensegel Anlegern verkauft. Zugleich hatte sich die KiB GmbH verpflichtet, die Photovoltaik-Module zu einem späteren Zeitpunkt von den Anlegern zurückzukaufen.

Unerlaubtes Bankgeschäft

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sah darin ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft, für das eine entsprechende „Banklizenz“ erforderlich war und ordnete mit Bescheid vom 10.11.2015 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an.

Insolvenz der KiB GmbH

Hierauf wurde die KiB GmbH zahlungsunfähig. Über das Vermögen der KiB Kompetenz in Beratung GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgericht Esslingen vom 20.05.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart hätte die Geschäftsführerin der KiB GmbH das Geschäftsmodell kritisch prüfen, Rechtsrat einholen oder bei der BaFin nachfragen müssen. Für den Schaden des Anlegers haftet sie persönlich, weil sie – so das Gericht – den Schaden selbst durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat.

Unsere Einschätzung:

Geschädigte Anleger sollten immer auch die Möglichkeit prüfen, den Geschäftsführer persönlich in Haftung zu nehmen, insbesondere, wenn das Vertragsunternehmen zahlungsunfähig geworden ist.

Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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