Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß in Leipzig, Kreuzung Delitzscher Straße / Theresienstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Leipzig wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen einen Rotlichtverstoß oder das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vor?

Dann kann der nachfolgende Bußgeldbescheid teuer werden. Wenn Sie die Ampel bei Rot überfahren haben, droht ein Bußgeld in Höhe von 90 € und ein Punkt. War die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot, können es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot werden.

Ist die Geschwindigkeit um 21 km/h überschritten droht ein Punkt und 80 € Bußgeld, bei 26 km/h sind es schon 100 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich alle 5 km/h und kann für Fahranfänger und Wiederholungstäter extra erhöht werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. Die Schwächen des verwendeten Messsystems TPH- 3 sind hier der größte Trumpf für eine erfolgreiche Verteidigung.

Dieser stationär am Straßenrand aufgebaute Blitzer (wird im Volksmund oft auch als "Starenkasten" "Rotlichtblitzer" oder "Ampelblitzer" bezeichnet ) arbeitet mit Induktionsschleifen im Straßenbelag.

Die Piezokontakte sind parallel zueinander (Abstand je 1 m) im Straßenbelag eingelassen. Die Geschwindigkeitsbestimmung erfolgt mittels einer Weg- Zeitmessung. Überfährt ein Fahrzeug die drei Piezosensoren, werden die Sensorsignale dem Piezo- Vorverstärker zugeführt, welcher drei unabhängige Zeitmessungen für die Messstrecken durchführt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Gleichfalls ist das Gerät an die Ampelanlage gekoppelt und reagiert somit auf ein Fahren während der roten Ampelphase.

Jedoch erfolgen die Wartung des Gerätes und der Ampelanlage getrennt. So können neue Einstellungen bei der Lichtanlage dazu führen, dass ein Rotlichtverstoß angezeigt wird, obwohl diese Phase noch gar nicht oder nicht so lange geschaltet war.

Eine exakte Messung kann nur erfolgen, wenn der Straßenbelag in einem ebenen, homogenen und unbeschädigten Idealzustand ist. Dieses ist schon nach kurzer Zeit durch Witterungseinflüsse, allgemeine Abnutzung, Schwerlaster und Bremsvorgänge nicht mehr der Fall.

Besonders starkes Abbremsen kann zu einer Beschädigung oder Verschieben  der Kabel führen. Schon geringste Abweichungen können große Abweichungen bei der Messung herbeiführen.

Oftmals ist die Einweisung des Personals in die Bedienung des Gerätes nicht dokumentiert und die Messung aus diesem Grund schon nicht verwertbar.

Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann es zu einem Ablauf der Geräteeichung kommen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem technischen  Sachverständigen ein Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Durch die Einarbeitung in einen Beweisantrag wird die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen. Es folgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. 

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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