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Geschwindigkeitsbegrenzung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Geschwindigkeitsbegrenzung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Für die Höhe der Strafe, die Verkehrssündern droht, ist die Schwere der Geschwindigkeitsüberschreitung ausschlaggebend.
  • Außerdem spielt es eine Rolle, ob der Verstoß außerorts oder innerorts begangen wurde.
  • Innerorts existiert im Regelfall eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h für sämtliche Fahrzeuge.
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen dürfen außerorts höchstens 100 km/h fahren.
  • Auf deutschen Autobahnen gilt bisher keine generelle Höchstgeschwindigkeit.

Was versteht man unter einer Geschwindigkeitsbegrenzung?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird laut Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit bestimmt. Ein Verstoß gegen dieses Tempolimit zieht eine Bestrafung nach dem Bußgeldkatalog nach sich.

Neben den allgemeinen Vorgaben gibt es auch verschiedene Verkehrszeichen, die festlegen, wie schnell die Verkehrsteilnehmer maximal fahren dürfen. Die Straßenverkehrsordnung bestimmt die Geschwindigkeitsbeschränkung im Allgemeinen, die entsprechenden Verkehrszeichen stehen dort, wo Begrenzungen entgegen der allgemeinen Vorschriften einzuhalten sind.

Wie lange muss man eine Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten?

Damit eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gültig ist, muss sie aufgehoben werden. Bei einem Streckenverbot kann dies auf verschiedene Art und Weise geschehen. So ist es möglich, dass bei Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern durch Zusatzzeichen Einschränkungen oder Erweiterungen vorgenommen werden.

Ist eine zusätzliche Anzeige der Länge der Verbotsstrecke vorhanden, hört diese automatisch nach der angezeigten Distanz (beispielsweise 500 m) auf. Wenn ein Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbeschränkung zusammen mit einem Gefahrenzeichen (wie beispielsweise Gefälle oder Steinschlag) aufgestellt ist, hört die Begrenzung dann auf, wenn kein Zweifel besteht, dass die Gefahr auf dem Streckenabschnitt nicht mehr vorhanden ist.

Neben den Ortstafeln sorgen auch die schwarzgerahmten Aufhebungszeichen mit fünf schwarzen Querbalken auf weißem Grund für ein Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Überqueren einer Kreuzung bedeutet für Verkehrsteilnehmer dagegen nicht automatisch, dass ein Streckenverbot nicht mehr gilt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung kann über eine Kreuzung hinaus einzuhalten sein, wenn dies durch ein Verkehrsschild so vorgeschrieben ist.

Wenn Fahrer dagegen von der Strecke abbiegen und anschließend eine Nebenstraße oder Einmündung befahren, ist die Geschwindigkeitsbeschränkung normalerweise als aufgehoben anzusehen. Lediglich wenn ein Zonenverbot vorliegt, muss immer ein entsprechendes Verkehrszeichen die Aufhebung signalisieren.

Welche Sanktionen drohen beim Überschreiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung?

Die Höhe der Strafe, mit der man rechnen muss, hängt von der Schwere der Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Dabei wird auch zwischen einem Geschwindigkeitsverstoß innerorts und außerorts unterschieden. In geschlossenen Ortschaften besteht wegen der Dichte des Verkehrs ein höheres Gefahrenpotenzial. Darüber hinaus können schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer leichter gefährdet werden.

Es lohnt sich ein Blick auf die genauen Sanktionen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem Pkw.

Außerorts:

Überschreitung in km/hBußgeldPunkteFahrverbot
bis 1010 €keinekeines
11-1520 €keinekeines
16-2030 €keinekeines
21-2570 €1keines
26-3080 €1(1 Monat) *
31-40120 €1(1 Monat) *
41-50160 €21 Monat
51-60240 €21 Monat
61-70440 €22 Monate
über 70600 €23 Monate

Innerorts:

Überschreitung in km/hBußgeldPunkteFahrverbot
bis 1015 €keinekeines
11-1525 €keinekeines
16-2035 €keinekeines
21-2580 €1keines
26-30100 €1(1 Monat) *
31-40160 €21 Monat
41-50200 €21 Monat
51-60280 €22 Monate
61-70480 €23 Monate
über 70680 €23 Monate

* Ein Fahrverbot wird im Regelfall nur verhängt, wenn zweimal binnen eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wird.

Wie ist die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Straßenverkehrsordnung geregelt?

In Absatz 3 findet man konkrete Tempolimits, die im Regelfall auf deutschen Straßen einzuhalten sind, solange nichts anderes ausdrücklich ausgeschildert ist. So gilt innerhalb geschlossener Ortschaften gewöhnlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h für alle Fahrzeuge.

Außerorts hängt die zulässige Höchstgeschwindigkeit dagegen von der jeweiligen Fahrzeugart ab. So ist für Pkw sowie andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen die Geschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt.

An eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerorts müssen sich hingegen folgende Kraftfahrzeuge halten:

  • Pkw mit Anhänger
  • Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und bis zu 7,5 t, ausgenommen Pkw
  • Busse, auch wenn sie mit einem Anhänger unterwegs sind
  • Lkw und Wohnmobile mit Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aufweisen

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h findet Anwendung für:

  • Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen
  • Busse mit Fahrgästen, die nicht alle einen Sitzplatz einnehmen können
  • sämtliche Kfz mit Anhänger, außer Pkw, Lkw und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.

Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf Autobahnen?

In Deutschland gibt es kein generelles Tempolimit auf Autobahnen. Stattdessen existiert eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine empfohlene Höchstgeschwindigkeit. Letztlich sollen sich die Kfz-Führer den Fahrverhältnissen sowie dem Verkehrsfluss anpassen.

Obwohl eine Autobahn in der Regel ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen auskommt, bestehen auch hier Ausnahmen. An Gefahrenstellen, wie z. B. engen Kurven oder Baustellen, werden Verkehrsschilder mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nach solchen Gefahrenpunkten gilt die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung als wieder aufgehoben.

Foto(s): ©Pixabay/Sponchia

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