Gesellschaftsformen in Bosnien und Herzegowina

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Društvo s ograničenom odgovornošću) (d.o.o.)

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt BAM 1.000 (ca. EUR 500,00 EUR), der Mindestwert einer Einzeleinlage BAM 100 (ca. EUR 50). Einlagen können in Geld, Sachwerten oder Rechten erfolgen. Für die Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft muss ein gesonderter Gründungsbeschluss vorliegen. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der Gesellschafter. Die GmbH entsteht mit der Eintragung in das Gerichtsregister, wobei der Registrierungsprozess etwa 30 Tage dauert und eine Gebühr in Höhe von BAM 1.200 (ca. EUR 613) anfällt.

Aktiengesellschaft (Dioničko društvo) (d.d.) 

Das Mindestgrundkapital einer AG beträgt in Bosnien und Herzegowina BAM 50.000 (ca. EUR 25.600), der Mindestnominalwert einer Aktie BAM 10 (ca. EUR 5). Die Gründung einer Ein-Personen-AG ist zulässig. In der Republika Srpska beträgt das Grundkapital für eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft BAM 20.000 (ca. EUR 10.200), für eine börsennotierte AG BAM 50.000. Der Mindestaktienwert beträgt BAM 1 (ca. EUR 0,50). 

Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung

Für Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen sind ausschließlich Tätigkeiten im Bereich Repräsentation, Marktforschung, Werbung und Information zulässig. Selbstständige Geschäftstätigkeiten sind nicht zulässig, da sie über keine Rechtspersönlichkeit verfügt.

Kommanditgesellschaft (Komanditno društvo) (k.d.) 

Für eine KG besteht in Bosnien und Herzegowina keine Mindestkapitalbestimmung. Einlagen des Kommanditisten sind nur in Geld möglich. Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Partner können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Für die Kommanditgesellschaft gelten die Bestimmungen des Gesetzes der Gesellschaft mit unbeschränkter gesamtschuldnerischer Haftung, soweit das Gesetz der Kommanditgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt. Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) hat nach BiH-Recht die gleiche Rechtsstellung wie der Gesellschafter einer OHG. Er haftet wie der Gesellschafter einer OHG. Die Haftung des Kommanditisten ist auf seine Einlage beschränkt.

Offene Handelsgesellschaft (Društvo s neograničenom solidarnom odgovornošću) (d.n.o.) 

Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft muss von mindestens zwei Personen vorgenommen werden. Es besteht keine Mindestkapitalbestimmung, Einlagen können in Geld, Sachwerten, Rechten oder Dienstleistungen bestehen. Werden jährlich Einkünfte von mehr als BAM 100.000 (ca. EUR 51.000) erzielt, muss die OHG eingetragen werden. Jeder Gesellschafter haftet gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch und ist zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zweck der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen. 

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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