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Gesetzesänderungen im November 2022: Gleiche Grundversorgungspreise und mehr

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Krankengeld für Krankenhausbegleiter

Ab November erhalten auch bestimmte Begleitpersonen gesetzlich Krankenversicherter Krankengeld. Sie müssen zu ihrem engsten persönlichen Umfeld zählen, diese bei einer stationären Krankenhausbehandlung begleiten und medizinische Voraussetzungen erfüllen. 

Die medizinischen Voraussetzungen bestimmt nach § 44b SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss. Diese setzt voraus, dass die Begleitung aufgrund einer Behinderung der stationär behandlungsbedürftigen Person erforderlich ist. Konkrete Gründe für die Erforderlichkeit nennt die Anlage zur Richtlinie. Zudem muss medizinisches Fachpersonal, zu denen etwa ein Vertrags- oder ein Krankenhausarzt zählt, die Notwendigkeit vor oder während des Krankenhausaufenthalts bescheinigen.

Gleiche Grundversorgungspreise auch für Neukunden

Der Wechsel zu einem neuen Energielieferanten für Strom oder Gas ist erheblich schwerer geworden. Wenn überhaupt, erhielten Neukunden von diesen zuletzt oft nur Angebote zu höheren Preisen, als sie von ihren Bestandskunden verlangen. Ab November müssen Energieunternehmen Neukunden dieselben Preise in der Grundversorgung anbieten wie ihren Bestandskunden. Preisunterschiede zwischen Neu- und Bestandskunden verbietet dann das Energiewirtschaftsgesetz. Auch bereits bestehende Verträge müssen sie anpassen, wenn diese bereits zum 28. Juli 2022 bestanden.

Zur Ersatzversorgung, die wesentlich teurer als die Grundversorgung ist, kann es weiterhin kommen. Gründe dafür sind, dass ein Netzanbieter einem Energielieferanten das Recht zur Netznutzung entzieht, dieser insolvent wird oder bei der Energieentnahme aus dem Netz ohne Vertrag. Künftig ist in dieser Ersatzversorgung eine Preisänderung zum 1. und zum 15. eines Monats möglich. Energielieferanten dürfen den Verbrauch schätzen. Außerdem müssen sie Neukunden den Wechsel in die Grundversorgung erst nach drei Monaten ermöglichen.

Tierärzte erhalten höhere Gebühren

Ab dem 22. November können Tierärzte mehr Gebühren für ihre Leistungen verlangen. In einigen Fällen kommt es jedoch auch zu Gebührensenkungen. Grund ist die erstmals seit fünf Jahren geänderte Tierärztegebührenverordnung (GOT). 

Aufgrunddessen kostet die allgemeine Untersuchung eines Pferdes künftig beispielsweise 30,78 Euro statt 19,24 Euro. Zu den tierärztlichen Leistungen, die bald weniger kosten, zählt das Röntgen mit 26,53 Euro statt bisher 32,07 Euro.

Einkommensteuererklärung 2021 abzugeben

In Bundesländern, in denen der Reformationstag Feiertag ist, endet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 am 1. November 2022. In den anderen Bundesländern, wo das nicht der Fall ist, ist die Einkommensteuererklärung 2021 bereits am 31. Oktober 2022 und damit einen Tag früher abzugeben. Falls die Einkommensteuererklärung 2021 ein Steuerberater erstellt, endet die Abgabefrist dagegen einheitlich erst am 31. August 2023.

Insolvenzgerichte erhalten Auskunftsrechte

Aufgrund des Gerichtsvollzieherschutzgesetzes ändert sich ab November die Insolvenzordnung (InsO). Das Insolvenzgericht darf dann anstelle des Gerichtsvollziehers unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte über Schuldner bei Dritten nach § 802l Zivilprozessordnung (ZPO) verlangen. Dritte sind dabei gesetzliche Rentenversicherungsträgern, Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrzeug-Bundesamt. Das soll für noch mehr Informationen zum verwertbaren Schuldnervermögen sorgen.

Die Voraussetzungen für die Auskunft an das Insolvenzgericht sind

  • dass das Insolvenzgericht den Schuldner nicht laden kann zur Abgabe seiner Vermögenauskunft
  • der Schuldner seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt oder
  • das Einholen einer Auskunft über Dritte aus anderen Gründen erforderlich erscheint.

Für die Auskunft gesetzlicher Rentenversicherungsträger an das Insolvenzgericht fällt eine Gebühr von 10,20 Euro an, die am Ende der Schuldner tragen muss.

Gebührenfreier Geldumtausch für Ukraine-Flüchtlinge endet

Wer aus der Ukraine geflohen ist, kann seit 24. Mai 2022 Geldscheine in der ukrainischen Landeswährung Hryvnia gebührenfrei bei allen deutschen Banken in Euro umtauschen. Die Gebührenfreiheit für den Umtausch von Hryvnia in Euro endet jedoch am 18. November 2022.

Wer noch einen Betrag von bis zu 10.000 Hryvnia gebührenfrei umtauschen will, muss sich beeilen. Für den Umtausch von Hryvnia in Euro gilt dabei der aktuelle Wechselkurs der Deutschen Bundesbank.

Ausländerzentralregister wird weiter ausgebaut

Das Ausländerzentralregister soll zum führenden und zentralen Ausländerdateisystem ausgebaut werden. Das steht im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters, der Mitte 2021 beschlossen wurde. Unzureichende Datenübermittlungen durch die Ausländerbehörden an das Ausländerzentralregister machen insbesondere die erneute Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes notwendig.

Daten sollen anstatt mehrfach durch verschiedene Behörden künftig nur noch einmal erhoben und dann automatisch abgeglichen werden. Viele Behörden wie Ausländer-, Sozial-, Jugendämter, Polizei und Geheimdienste und damit rund 150.000 Einzelpersonen erhalten leichteren Zugriff auf das Ausländerzentralregister.

Asylverbände und Datenschützer kritisieren diese weitgehenden Zugriffsmöglichkeiten auf eine der umfangreichsten Verwaltungsregister in Deutschland. Denn im Ausländerzentralregister waren bereits Mitte 2021 die Daten von 19 Millionen Menschen gespeichert, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie umfassen dabei auch sehr persönliche Informationen wie Fingerabdrücke, Erkrankungen, sexuelle Orientierung und politische Überzeugung.

Ab November darf das Ausländerzentralregister noch weitere Daten ausländischer Personen enthalten wie einen vorhandenen Doktorgrad, aktuelle und frühere Anschriften von Nicht-EU-Bürgern in Deutschland samt Umzugsdaten, Sprachkursteilnahmen und eine ausländische Personenidentitätsnummer. Im Ausländerzentralregister werden zudem künftig viele Dokumente erfasst wie unter anderem zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen und gerichtlichen Entscheidungen sowie ausländische Ausweise- bzw. Identifikationsdokumente. In Bescheiden und gerichtlichen Entscheidungen enthaltene Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sind jedoch laut Asylzentralregistergesetz unkenntlich zu machen.

Ruhezeitausnahme fürs Public Viewing

Am 20. November startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Katar. Deshalb gilt eine Ausnahme von der allgemeinen Ruhezeit, die normalerweise nachts zwischen 22 und 6 Uhr gilt, für öffentlich übertragene WM-Spiele. Beim sogenannten Public Viewing darf es danach auch nach 22 Uhr lauter werden. Die Ausnahme gilt noch bis Ende 2023.

(GUE)

Foto(s): ©Pixabay/goumbik

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