Gesetzliche Fristen beim Erben beachten

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Vorsichtig ist geboten bei den zu beachtenden Fristen - nicht nur bei der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft gilt dies, sondern vor allem auch bei der sog. Anfechtung der Ausschlagungserklärung.

Was passiert, wenn man sich bei der Ausschlagung über den Nachlasswert getäuscht hat ?

Auch beim Erben bzw. Vererben gilt es, Fristen zu beachten. So dürfte hinlänglich bekannt sein, dass man eine Erbschaft lediglich innerhalb einer 6-wöchigen Frist, beginnend ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft, ausschlagen kann. Die Frist verlängert sich, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhält (vgl. §§ 1944, 1946 BGB).

Doch was passiert, wenn man später die Ausschlagung bereut ?

Wer damit rechnet, der Nachlass sei wertlos, schlägt diesen in der Regel (unbedacht) aus. Wer hinterher die Ausschlagung bereut, weil das Erbe sich als ergiebiger herausstellt als zunächst erwartet, sollte hierbei starre Fristen und Formvorschriften beachten, bevor es zu einem bösen Erwachen kommt.

Dies zeigt einmal mehr ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg (AZ: 2 W 35/21). Im konkreten Fall hätten die Geschwister als gesetzliche Erben einen Geldbetrag erhalten sollen, den sie aber zunächst ausschlugen. Der Grund: Sie rechneten mit einem deutlichen geringeren Betrag als letztlich der Fall war.

Fristen versäumt - Erbe weg ...

Als sich herausstellte, dass insgesamt noch ein Erbe von rund EUR 20.000,00 ausstand, fochten die Geschwister ihre Ausschlagungserklärungen an. Da diese Erklärungen allerdings erst nach Ablauf der 6-wöchigen Anfechtungsfrist (gem. § 1954 BGB) bei Gericht eingingen, hielt dieses die Anfechtung deshalb für verfristet und somit für unwirksam.

Damit blieb es bei der ursprünglichen Ausschlagung der Erbschaft und die vermeintlichen Erben gingen leer aus.

Lassen Sie sich bitte rechtzeitig fachkundig beraten. Weitergehende Informationen finden Sie unter: www.erbschaft-regeln.de.


Patrick M. Zagni


Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Foto(s): pixabay

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