"GEZ"-Urteil

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Gegen den Rundfunkbeitrag gab es eine Flut von Klagen. Heute, den 18.07.2018, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings beanstandet das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, dass eine Benachteiligung von Menschen mit zwei Wohnungen, welche den Beitrag aktuell doppelt zahlen müssen, stattfinden würde. Die bisherige Regelung verstoße somit gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit.

Daher können Betroffene ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Dies muss der Gesetzgeber bis spätestens Mitte 2020 durch Nachbesserung gewährleisten. Ansonsten sahen die Richter jedoch kein Problem darin, dass der Beitrag pro Wohnung entrichtet werden muss. Denn die Beitragspflicht darf laut Urteil daran geknüpft werden, weil Rundfunk gerade typischerweise in Wohnungen genutzt wird. Der Gesetzgeber bewege sich hiermit innerhalb seines weiten Ausgestaltungsspielraums der Beitragsverpflichtung.

Entscheidend sei folglich das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie dies Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe äußerte: die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem Inländer grundsätzlich eine realistische Möglichkeit ihres Empfangs. Dies rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Demnach kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Bürger letztlich ein Empfangsgerät hat bzw. die Angebote nutzen will oder nicht.

Quellehttps://www.sueddeutsche.de/medien/gez-rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-1.4058710


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