Polnische GmbH – Firmengründung in Polen – attraktiver Steuersatz – Firma in Polen

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Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) in Polen ist eine gute Möglichkeit für Ihre Investition. Die polnische GmbH kann sich mit mehreren Tätigkeiten beschäftigen (z. B. Erwerb von Immobilien und deren Vermietung oder Führung eines Betriebes).

Die wichtigsten Schritte bei der Gründung einer GmbH in Polen sind:

1. Erstellung und Abschluss des Gesellschaftsvertrages

Der Gesellschaftsvertrag soll in Form der notariellen Beurkundung abgeschlossen werden. Im Gesellschaftsvertrag sollen alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden, wie unter anderem:

  • die Organe der Gesellschaft,
  • die Verteilung der Aufgaben zwischen den Organen,
  • die Regeln der Vertretung,
  • die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.

Das Stammkapital beträgt mindesten 5000 PLN. Der Nennwert eines Anteils darf nicht geringer als 50 PLN sein.

Der Gesellschaftsvertrag kann durch einen Bevollmächtigten abgeschlossen werden.

2. Erstellung aller notwendigen Unterlagen

Diese müssen samt dem Gesellschafvertrag bei dem Registergericht eingereicht werden und müssen die nach den Vorschriften des polnischen Handelsgesetzbuches verlangt werden erfüllen (die Liste der Gesellschafter, die entsprechenden Erklärungen der Geschäftsführung).

3. Die Anmeldung der Gesellschaft ins Handelsregister

Nach dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags wird die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründungsphase errichtet, die schon im eigenen Namen Rechte, darunter das Eigentum an Immobilien und andere dingliche Rechte, erwerben kann (der Art. 11 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches). Die Gesellschaft soll innerhalb von 6 Monaten bei dem Registergericht angemeldet werden.

Der attraktive Steuersatz einer GmbH in Polen

Die verminderte Steuer beträgt 15 % der Steuerbemessungsgrundlage und gilt nur für den Steuerzahler, der den Verkaufserlös i. H. v. 1.200.000 Euro in dem vorigen Jahr nicht überschritten hat.

Die oben dargestellten Informationen sind lediglich eine kurze Einleitung zum Thema der Gründung und Führung einer Firma in Polen. Wenn Sie an diesem Thema Interesse haben, dann wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir beraten gerne ausländische Unternehmer beim Markteintritt in Polen sowie bei ihrer täglichen Wirtschaftstätigkeit. Wir arbeiten mit einem Buchhaltungsbüro zusammen, das die Buchhaltung in deutscher Sprache anbietet.



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