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Grad der Behinderung (GdB) bei Einschränkung der Lungenfunktion

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Einschränkungen in Form von Atembeschwerden gehören häufig zu den Symptomen einer schweren Lungenerkrankung, etwa einer COPD oder aber auch nach einer schweren Corona-Infektion.

Sollten die Beschwerden länger als sechs Monate anderuern kann grundsätzlich ein Antrag auf Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Um als schwerbehinderter Mensch anerkannt zu sein, muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt werden. Der Grad der Behinderung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

In der Versorgungsmedizinverordnung heißt es hierzu wie folgt:

Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion 

geringen Grades 

das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen [5 – 6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte, Blutgaswerte im Normbereich 

20 – 40 

mittleren Grades 

das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen [3 – 4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz

50 – 70 

schweren Grades Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz

80 – 100


Ein Grad der Behinderung von 50, also die Schwerbehinderung, kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Atemnot bei bereits leichter Belastungen wie z.B. dem Spaziergehen oder dem Treppensteigen bis zu einem Stockwerk vorliegt.

Sollten Sie mir einer Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Ich berate und vertrete Sie deutschlandweit (ohne Mehrkosten) vor den Versorgungsämtern sowie Sozialgerichten. Sollten Sie mit einer Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.

Entsprechende Musterschriftsätze zu der Thematik finden Sie hier.

Zur Vorbereitung eines Antrages auf Schwerbehinderung empfehle ich das Buch „Nicht lange fackeln, GdB und Schwerbehindertenausweis in einem Jahr“ von Rena Rose, welches Sie hier bestellen können.


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