Grobe Fahrlässigkeit

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Wer sein Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße abstellt, handelt grob fahrlässig, wenn er seinen Wagen gegen Wegrollen nicht durch die Handbremse und Einlegung eines Ganges sichert.  Der entschiedene Fall führte zum Verlust des Anspruches aus der Kaskoversicherung und  zu einer Haftung des Fahrers gegenüber seinem öffentlich rechtlichen Dienstherrn (OVG Lüneburg, AZ: 5 LA 50/12).


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