Haftung der Post bei Transportschäden

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Für die Versendung von größeren Sendungen mit der Deutschen Post/DHL wird regelmäßig der Versand als Paket empfohlen und gewählt, ist die Sendung dann doch bis 500 € versichert.

Doch was passiert, wenn es dann tatsächlich zum Schaden kommt?

Mich haben im letzten halben Jahr diverse Fälle erreicht, in denen die Post dann aber jedes Mal die Haftung vehement verweigerte, und war der Schaden auch noch so klein.

Jedes Mal wurde (offensichtlich mit Textbausteinen) die Haftung unter Verweis auf unsachgemäße Verpackung abgelehnt und auf § 427 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Haftungsbefreiung durch falsche Verpackung des Versenders) abgelehnt, sei es weil der Versender einen gebrauchten (!) Karton gewählt hat, auf Luftpolsterungen verzichtet hat oder auch ganz ohne Begründung.

Selbst von Lichtbildern oder dem Verweis auf die jedem wohl bekannten nicht besonders ausgebildeten und sorgfältig arbeitenden Transportmitarbeitern ließ sich die Post nicht beeindrucken. Dementsprechend sind die Urteile in den anhängigen Klagen abzuwarten, um dieser Praxis hoffentlich einen Riegel vorzuschieben.

Betroffenen Kunden kann nur geraten werden, sämtlichen Schaden anzuzeigen und sich nicht mit Plattitüden abspeisen zu lassen. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass sämtlicher Schaden nur über die Deutsche Post reguliert werden kann. DHL ist lediglich die Marke und somit nicht als eigenständiges Unternehmen greifbar, sodass bei Einleitung der entsprechenden Schritte auf das korrekte Gegenüber geachtet werden muss.

Auch sollte der Inhalt des Pakets und die Wahl der Verpackungsmaterialien bestmöglich dokumentiert werden, damit sich gegen den Standardvortrag (s. o.) bestmöglich verteidigt werden kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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