Transportschäden beim Bau: So kommen Sie zu Ihrem Schadenersatz

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Verzögerungen des Bauvorhabens durch Transportschäden - Was zu beachten ist

Häufig treten Probleme auf, wenn Materialien für das Bauprojekt mangelhaft geliefert werden. Bauvorhaben können sich erheblich verzögern, wenn die bestellten Materialien nicht weiterverarbeitet werden können. Was bei Transportschäden zu beachten ist, zeigt folgender Artikel. 


Welche Rechte bestehen bei Transportschäden

Als Transportrisiko bezeichnet man das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der gekauften Sache beim Transport durch den Händler bzw. des Spediteurs. Je nachdem, ob es sich beim Bauherrn um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt, bestimmt das Gesetz unterschiedliche Rechtsfolgen. Es sollten die AGB überprüft werden auf die Wirksamkeit ihrer Klauseln, etwaige Garantien und vertragliche Gewährleistungsansprüche. 


Transportschäden in Bauprojekten bei Verbrauchern

Kauft der Bauherr, der zugleich Verbraucher ist, bei einem Unternehmer ein, hat der Unternehmer das Transportrisiko zu tragen. AGB-Klauseln, welche in der B2C-Konstellation (Business to Consumer, also Unternehmer gegenüber Verbraucher) das Risiko auf den Verbraucher übertragen, wären unwirksam.

Die B2C-Konstellation beschreibt das Gesetz als Verbrauchsgüterkauf. Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, stehen dem Bauherrn Erleichterungen zu wie etwa die Beweislastumkehr bei der Vermutung eines Mangels (§477 I 1 BGB) oder die Unanwendbarkeit des §446 I BGB über den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bei Abgabe der Ware an den Spediteur. 

Dem Bauherrn steht es zu, Schadensersatz zu verlangen, wenn die Ware beim Transport beschädigt wird. Liegt ein Mangel im Sinne des §434 BGB vor, kann der Bauherr Gewährleistungsrechte als auch ein Widerrufsrecht gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

Bediente sich der Verkäufer eines Speditionsunternehmens, muss sich der Käufer nicht mit diesem auseinandersetzen, er kann sich direkt an den Verkäufer wenden.

Insbesondere bei Bauvorhaben ist es ratsam zunächst Nacherfüllung (§437 BGB) zu verlangen, das bedeutet die Neulieferung oder der Beseitigung des Mangels vom Händler. Der Verkäufer muss unabhängig vom Verbraucher Regress vom Spediteur nehmen.


Transportschäden in Bauprojekten bei Unternehmern

Kauft hingegen ein Unternehmer, finden die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs keine Anwendung. Die Privilegierungen, welche dem Verbraucher zustehen, gibt es für den Unternehmer nicht.

Ist der Bauherr ein Kaufmann, gelten zudem die Vorschriften des Handelsgesetzbuch (HGB) neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Da der Unternehmer kein Verbraucher ist, geht gemäß dem gesetzlichen Regelfall die Transportgefahr auf ihn über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur übergeben hat.

Der Unternehmer muss beweisen, dass etwaige Mängel schon vor dem Gefahrenübergang vorgelegen haben. Es kann die Situation entstehen, dass er sich mit dem Spediteur und Verkäufer zugleich auseinandersetzen.

Vom Verkäufer kann der Unternehmer dann die Abtretung des Schadensersatzanspruches gegen den Spediteur geltend machen, da der Vertrag über den Transport der Sache in der Regel zwischen Verkäufer und Spediteur abgeschlossen wird. Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transportschaden und ein etwaiger Schadensersatz ausnahmsweise auf den Verkäufer zurückzuführen sein. Ist der Bauherr Unternehmer, kann der Abschluss einer Transportversicherung sinnvoll sein. 


Beratung bei Bauprojekten

Vor allem für Verbraucher und Kleinunternehmer können Transportschäden erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Bauvorhaben verzögern sich und hohe Kosten entstehen.

Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Quellen zum Thema Schadenersatz wegen Transportschäden

https://www.leipzig.ihk.de/unternehmen/geschaeftsfelder/recht-und-steuern/top-ten-unternehmer-fragen-die-ihk-antwortet/rechte-und-pflichten-bei-transportschaeden-und-transportverlust/

https://www.baumagazin-online.de/d/nuernberger-versicherung-transportschaeden-werden-haeufig-unterschaetzt/

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/schadenersatz-transportschaden-spedition-baumangel

Foto von Solømen auf Unsplash

Foto(s): Foto von Solømen auf Unsplash


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