Hagelschaden am Auto

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Was ist zu tun, wenn Ihr Auto einen Hagelschaden hat?

Zuständig für die Regulierung des Hagelschadens ist die Teilkaskoversicherung. 

Die Schadenmeldung sollte so bald wie möglich bei der Versicherung erfolgen. Diese kann per Post, Telefax, Telefon oder per Internet erfolgen, sofern die Versicherung eine Online-Schadenmeldung anbietet. Die Versicherung prüft hierbei immer einen zeitlichen Zusammenhang zu einem Unwetter. Eine erste Beweissicherung mittels Fotodokumentation und genauer Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit ist daher empfehlenswert.

Wie geht es weiter?

In den meisten Fällen leitet die Versicherung den Schadenfall an einen Gutachter weiter, welcher dann einen Termin mit dem Versicherungsnehmer vereinbart. 

Wird ein Hagelschaden festgestellt, so reguliert die Versicherung nach den im Gutachten festgesetzten Werten. Sollte der Versicherungsnehmer mit der festgestellten Schadenhöhe nicht einverstanden sein, so hat er die Möglichkeit, gem. § 14 der Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrtversicherung, das Urteil eines Sachverständigenausschusses herbeizuführen.

Muss der Hagelschaden repariert werden?

Der Versicherungsnehmer kann frei entscheiden, ob er den Hagelschaden an seinem PKW reparieren lässt oder nicht. Entscheidet er sich dazu, den Wagen nicht reparieren zu lassen oder nimmt er die Reparatur ggf. selbst vor, so wird die Versicherung fiktiv abrechnen. Die Versicherung zahlt dem Versicherungsnehmer die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten – abzüglich Mehrwertsteuer – aus.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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