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Hagelschaden - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Hagelschaden - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung übernimmt eine Teilkaskoversicherung im Regelfall die Reparaturkosten von Hagelschäden.
  • Gewöhnlich muss man jedoch eine Selbstbeteiligung von 150 Euro selbst tragen.
  • Es muss ein direkter zeitlicher Zusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden und dem Unwetter vorliegen.
  • Außer bei Glasschäden hat man stets die Wahl, ob man den Schaden wirklich beseitigen oder sich stattdessen den Gegenwert der Reparatur auszahlen lässt.

Welcher Schaden kann durch Hagel entstehen?

Im Regelfall kann es u. a. zu Lack- und Blechschäden auf der Motorhaube, dem Dach oder Kofferraumdeckel des Autos kommen. Das genaue Schadensbild kann von leichten Dellen bis hin zu tiefen Beulen reichen.

Aber auch am Autoglas können durch Hageleinschläge Risse entstehen. Gerade hier stellen Schäden nicht nur eine optische Beeinträchtigung dar, sondern sollten aus Sicherheitsgründen möglichst rasch behoben werden. Ein Hagelschaden kann abhängig von der Stärke des Hagels Kosten von etlichen Tausend Euro verursachen.

Wer trägt die Kosten bei einem Hagelschaden?

Geht es um die Kostenübernahme für die Reparatur, so ist es wichtig, eine Teilkaskoversicherung zu haben. Schließlich deckt die reguläre Haftpflichtversicherung in der Regel Sachschäden, die durch Naturphänomene und damit höhere Gewalt entstanden sind, nicht ab.

Teilkaskoversicherte Fahrzeughalter, die einen Hagelschaden an ihrem Wagen entdecken, sollten sich sofort an ihre Versicherung wenden. Diese beauftragt dann einen Kfz-Gutachter, der die exakte Höhe des verursachten Schadens in seinem Gutachten schätzt. Mit Analysegeräten wie Hagelscannern oder Dellenreflektoren kann dieser sogar Schäden ausmachen, die nicht mit bloßem Auge zu erkennen sind. Die für den Sachverständigen anfallenden Kosten trägt in jedem Fall die Versicherung.

Falls die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall erhält man lediglich die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert von der Teilkasko erstattet. Besitzt ein Halter eine Vollkaskoversicherung, werden die Hagelschäden am Fahrzeug trotzdem lediglich nach den Konditionen der Teilkasko abgerechnet.

Welchen Selbstbehalt muss man zahlen?

Bei der Reparatur von Hagelschäden müssen Besitzer einer Teilkaskoversicherung für die Selbstbeteiligung selbst aufkommen. Im Regelfall beträgt der Selbstbehalt 150 Euro.

Wenn man über eine Vollkasko mit höherer Selbstbeteiligung verfügt, zieht die Versicherung bei der Erstattung der Rechnung für die Reparatur lediglich den niedrigen Selbstbeteiligungsbetrag der Teilkasko ab. Zudem bleibt beim Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung der Schadenfreiheitsrabatt nach einem Hagelschaden unangetastet, da hier für Teilkaskoschäden keine Rückstufung hinsichtlich der Schadenfreiheitsklasse existiert.

Möchte man den Schaden nicht reparieren, sondern sich lieber den Gegenwert der Reparatur von der Versicherung erstatten lassen, bekommt man die Summe, die der Gutachter für die Reparaturkosten des Fahrzeugs veranschlagt hat. Diese Möglichkeit bezeichnet man als fiktive Abrechnung. Sie besteht nicht bei Schäden am Autoglas, da diese aus Sicherheitsgründen auf jeden Fall beseitigt werden müssen.

Wie läuft die Schadensregulierung Schritt für Schritt ab?

Wenn ein Fahrzeug durch Hagel beschädigt wurde, sollte man dies zeitnah der zuständigen Autoversicherung melden. Zur Meldung des Schadens muss man keine spezielle Frist einhalten. Jedoch muss dargelegt werden, dass zwischen dem Hagelschaden und dem Unwetter ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang existiert. Daher ist es empfehlenswert, entstandene Beschädigungen umgehend zu dokumentieren und so rasch wie möglich der Versicherung zu melden.

Zur Dokumentation der Schäden kann man einen Fotoapparat oder ein Smartphone benutzen. Je mehr und je aussagekräftigere Bilder man anfertigt, desto leichter kann man Hagelschäden nachweisen.

Die Schadensmeldung kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen:

  • Post oder Fax: Die Schadensmeldung kann in Schriftform per Brief oder Fax erfolgen. Die zur Schadensmeldung benötigten Formulare findet man im Regelfall auf den Internetseiten des zuständigen Versicherers.
  • Telefon: Meist genügt zur Schadensmeldung ein Anruf. Ein Mitarbeiter der Versicherung nimmt den Sachverhalt auf und kümmert sich um die Weiterleitung an die Regulierungsstelle.
  • Internet: Bei den allermeisten Versicherungen können Kunden einen Schaden auch online melden.

Anschließend bestätigt die Versicherung die Schadensmeldung per Mail oder Brief. Diese Bestätigung sollte man gut aufbewahren.

Was ist bei einem Hagelschaden an einem Leasingfahrzeug zu tun?

Wenn an einem Leasingfahrzeug ein Hagelschaden entstanden ist, sollte man die Beschädigung sofort dem jeweiligen Leasinggeber mitteilen. Im Regelfall besteht bei Leasingfahrzeugen für diese Art von Schäden eine Absicherung. Der Leasinggeber reguliert den verursachten Schaden normalerweise über die Versicherung.

Foto(s): ©Pixabay/Hans

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Rechtstipps zu "Hagelschaden"

  • 02.11.2023 Rechtsanwalt Matthias Steinfartz
    „… auch Sachschäden welche durch Unwetter, Sturm und Hagelschäden an den Fahrzeugen entstehen. Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter ? Das Problem bestand allerdings darin , daß die Versicherung nur …“ Weiterlesen
  • 06.06.2023 Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser
    „… gewährt. Zudem wurde in dem Vertrag vereinbart, dass der Darlehensnehmer das Gebäude samt Zubehör gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden versichert. Auch das ist nicht ungewöhnlich …“ Weiterlesen
  • 01.09.2021 Rechtsanwalt Kian Fathieh
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  • 06.08.2021 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
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  • 10.02.2020 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
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  • 26.07.2019 Rechtsanwalt Johann-Friedrich v. Stein
    „Das Oberlandesgericht Schleswig hat am 05.12.2018 entschieden, dass nicht jeder Hagelschaden am versicherten Wohngebäude von Wohngebäudeversicherungsvertrag gedeckt ist. In dem vom Oberlandesgericht …“ Weiterlesen
  • 17.06.2019 Rechtsanwalt Florian Schmidtke
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  • 12.06.2019 Rechtsanwältin Carmen Siedenhans
    „Was ist zu tun, wenn Ihr Auto einen Hagelschaden hat? Zuständig für die Regulierung des Hagelschadens ist die Teilkaskoversicherung. Die Schadenmeldung sollte so bald wie möglich bei der Versicherung …“ Weiterlesen
  • 27.04.2016 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.
    „… wird, wenn es um rein optische Beeinträchtigungen geht, denn nach der Begründung des OLG waren die Spuren des Hagelschadens deutlich erkennbar, so dass – rein abstrakt – vieles für einen Austausch spricht. RA Heiko Effelsberg, LL.M. Fachanwalt für Versicherungsrecht“ Weiterlesen
  • 20.09.2015 Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote
    „… vereinbart. Darüber hinaus hatte er eine Vollkaskoversicherung mit € 150,00 Selbstbeteiligung abgeschlossen. Am 20.06.2013 erlitt das Fahrzeug des Klägers einen Hagelschaden. Dieser war …“ Weiterlesen
  • 11.02.2019 Rechtsanwalt Marcus Fischer
    „… oder Ähnlichem gesehen wird, allerdings wurden bereits bislang von dieser Regel von außen einwirkende Ursachen, wie Vorschlag oder Hagelschaden ausdrücklich ausgenommen (vgl. Prof. Dr. Ronald Schmid, NJW …“ Weiterlesen
  • 17.10.2011 SALLECK + PARTNER
    „… erlitt im Juni 2008 an seinem Fahrzeug einen Hagelschaden. Er fuhr zu einem Sachverständigen und ließ dort die Höhe des Schadens feststellen. Seine Versicherung rechnete damals auf der Basis …“ Weiterlesen
  • Sturmwarnung
    11.03.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… , einschließlich Feuer-, Leitungs- und Hagelschäden. Auch Folgeschäden sind versichert, wenn z.B. Decken oder Wände durch eindringendes Regenwasser beschädigt werden. Die Versicherungsbeiträge …“ Weiterlesen
  • 28.09.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… geschützt, wenn sie sich maximal nicht länger als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden. Hinweis: Hausrat des Untermieters ist jedoch nicht geschützt. Auch bei Sturm- und Hagelschäden gelten …“ Weiterlesen