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Halteverbot - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Das Halteverbot stellt ein behördliches Verbot dar und umfasst das Halten auf öffentlichem Verkehrsgrund im Straßenverkehr.
  • Man unterscheidet eingeschränktes und absolutes Halteverbot, wobei man im eingeschränkten Halteverbot nur nicht parken darf. Halten für eine Dauer von höchstens drei Minuten ist erlaubt.
  • Die Verwarnungsgelder bei der Missachtung eines Halteverbots liegen in der Regel zwischen 10 und 35 Euro.
  • Auch Privatpersonen, die sichergehen wollen, dass in einem bestimmten Zeitraum keine Fahrzeuge vor ihrem Wohngrundstück stehen, können ein Halteverbotsschild beantragen.

Was ist ein Halteverbot?

Beim Halteverbot handelt es sich um ein behördliches Verbot, auf öffentlichem Verkehrsgrund im Straßenverkehr zu halten. Es ist in der Straßenverkehrsordnung größtenteils in § 12 geregelt und heißt streng genommen Haltverbot.

Im Regelfall wird es durch entsprechende Verkehrszeichen angeordnet. Generell grenzt man eingeschränktes und absolutes Halteverbot voneinander ab.

Wo liegt der Unterschied zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot?

Im eingeschränkten Halteverbot darf man im Gegensatz zum absoluten Halteverbot nur nicht parken. Halten ist gestattet, solange es nicht länger als drei Minuten dauert. Man darf das Fahrzeug nicht verlassen, sodass man es nicht mehr im Blick hat. Lediglich ein- und aussteigen sowie be- und entladen ist erlaubt.

Im absoluten Halteverbot ist weder Parken noch Halten erlaubt. Die entsprechenden Schilder findet man im Regelfall dort, wo es zu einer Behinderung anderer Fahrzeuge kommen würde. Umgangssprachlich unterscheidet man nicht eingeschränktes und absolutes Haltverbot, sondern Halteverbot und Parkverbot.

Was kostet die Missachtung eines Halteverbots?

Die Verwarnungsgelder, mit denen Falschparker oder Verkehrsteilnehmer, die in einer Halteverbotszone halten, laut Bußgeldkatalog rechnen müssen, reichen im Regelfall von 10 bis 35 Euro. Die Höhe des Knöllchens ist davon abhängig, wo man ordnungswidrig hält oder parkt und ob man dabei den Verkehr behindert. Folgende Bußgelder drohen im Einzelnen, wenn man in einem nicht erlaubten Bereich hält:

TatbestandBußgeld
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Verzögerungs- oder Beschleunigungstreifen, an Zebrastreifen und bis zu fünf Meter vorher, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Ampeln oder anderen Lichtzeichenanlagen, und wenn es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Schilder verboten ist10 €
zusätzlich mit Behinderung15 €
in oder vor einer Feuerwehrzufahrt gehalten10 €
in zweiter Reihe gehalten15 €
zusätzlich mit Behinderung20 €
nicht platzsparend gehalten10 €
unberechtigt in einer Pannen- oder Nothaltebucht gehalten20 €
im Fahrraum von Bahnfahrzeugen gehalten20 €
zusätzlich mit Behinderung30 €

Etwas teurer ist das Parken im absoluten Halteverbot oder in Zonen, in denen das Parken grundsätzlich nicht erlaubt ist:

TatbestandBußgeld
Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, in scharfen Kurven, an Fußgängerüberwegen und bis zu fünf Meter vorher, bis zu zehn Meter vor Ampeln oder anderen Lichtzeichenanlagen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot15 €
zusätzlich mit Behinderung25 €
für einen längeren Zeitraum als eine Stunde25 €
zusätzlich mit Behinderung35 €

Lediglich in besonders schweren Fällen, beispielsweise beim Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs, drohen bis zu 65 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Wo fängt ein Halteverbot an und wo endet es?

Der Anfang, die Mitte und das Ende der Halteverbotszone werden durch weiße Pfeile auf dem Verkehrsschild deutlich gemacht. Wenn auf einem Schild keine Richtungspfeile zu finden sind, erstreckt sich das Halteverbot auf den kompletten Bereich.

Wenn der Pfeil oben zur Fahrbahn deutet, stellt dies den Anfang des Halteverbotsbereiches dar, ein Pfeil unten von der Fahrbahn weg markiert das Ende. Zwei Pfeile in verschiedene Richtungen verdeutlichen die Mitte der Halteverbotszone.

Welche Folgen hat die Missachtung eines Halteverbots in der Probezeit?

Fahranfänger müssen im Regelfall keine Verlängerung der Probezeit befürchten, wenn sie gegen ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot verstoßen haben. Bei gewissen Parkverstößen sieht es jedoch anders aus. Parkt man im absoluten Halteverbot vor oder in einer Feuerwehrzufahrt und behindert auf diese Weise Einsatzfahrzeuge, so liegt ein B-Verstoß vor. Bei zwei Verstößen dieser Kategorie kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit.

Was hat es mit einem Halteverbot mit Zusatzschild auf sich?

Unter einigen Halteverbotsschildern ist ein Zusatzschild angebracht. Dieses schränkt das absolute Halteverbot zeitlich ein oder nimmt gewisse Fahrzeuge davon aus. Man unterscheidet u. a. folgende Halteverbote mit Zusatzschild:

● „Einsatzfahrzeuge frei“: Einsatzfahrzeuge sind ausgenommen und dürfen halten.
● Bewohner mit Parkausweis: Bewohnern mit entsprechendem Parkausweis ist es gestattet zu parken.
● Schwerbehinderte mit Parkausweis: Das Halteverbot gilt nicht für Schwerbehinderte mit entsprechendem Parkausweis.
● Halteverbot mit Uhrzeit: Das Halten ist zu den angegebenen Uhrzeiten nicht erlaubt oder ausdrücklich gestattet.
● Freistellung von Elektrofahrzeugen: Bei einer Ladestation für Elektrofahrzeuge im Halteverbot erlaubt dieses Zeichen das Halten während des      Aufladevorganges.
● Halteverbot auf dem Seitenstreifen: Halten oder Parken auf dem Seitenstreifen ist untersagt.
● Parken mit Parkscheibe: Das Parken ist für die ausgewiesene Parkdauer mit Parkscheibe gestattet.
● Parken mit Parkschein: Das Parken im Halteverbot ist gegen Bezahlung einer Gebühr erlaubt.

Was muss man bei der Beantragung eines kurzzeitigen Halteverbots beachten?

Ein Halteverbotsschild können auch Privatleute beantragen, die sicherstellen möchten, dass in einem gewissen Zeitraum keine Fahrzeuge vor ihrem Wohngrundstück parken. So können beispielsweise Umzüge, Bauarbeiten oder Filmaufnahmen freie Parkflächen für einen gewissen Zeitraum erfordern.

Um zu diesem Zweck kurzzeitig ein Halteverbotsschild aufstellen zu können, muss man sich beim zuständigen Ordnungsamt um die Erteilung einer Genehmigung kümmern. Das Schild muss dann spätestens vier Tage vor Inkrafttreten des Verbots aufgestellt werden. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, sich daran zu halten. Wer sein Fahrzeug dennoch im temporären Halteverbot parkt, muss einkalkulieren, dass es abgeschleppt wird.

Die Preise für ein beantragtes Halteverbot sind je nach Stadt unterschiedlich. Sie beginnen bei rund 50 Euro.

Foto(s): ©Pixabay/myimmo

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