Handball: Leitfaden zur Vermeidung der häufigsten Formfehlern bei Einsprüchen

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Viele Einsprüche gegen Spielwertungen oder Strafbescheide vor den Handballgerichten des DHB oder seiner Untergliederungen scheitern an Formalien. Diese Formfehler passieren nicht nur erfahrenen Vereinsvorständen, sondern auch immer wieder Rechtsanwälten, die mit der Einlegung eines Einspruchs beauftragt sind, weil die Formvorschriften teilweise weitaus strenger sind als diejenigen vor staatlichen Gerichten.

Die Rechtsordnung des DHB stammt im Kern aus einer Zeit, in der es das "schlimmste Foul" nicht etwa das Verprügeln eines Schiedsrichters oder Spielers war, sondern mit dem Handball Geld zu verdienen. Trotz einiger zaghafter Reformen haben sich einige der antiquierten Formvorschriften bis ins Jahr 2021 gehalten. Die größten Fallen sind nach wie vor im Dickicht der Rechtsordnung/en absichtlich aufgestellt…

Die Nichtbeachtung der Formalien führt in der Regel zur so genannten "Verwerfung" des Einspruchs, d.h. er wird nicht weiter verfolgt - egal wie begründet er auch sein mag. Und zwar auf Kosten des Einspruchsführers. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können Formfehler in aller Regel nicht mehr korrigiert werden!

Ich rate dringend dazu, vor Einlegung eines Einspruchs die Rechtsordnung des DHB bzw. diejenige des entsprechenden Landesverbandes genauestens zu lesen.

Hier eine grobe Anleitung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - wie Sie die häufigsten Formfehler vermeiden.

Update #6: angepasst an die neueste Version der Rechtsordnung des DHB vom 3. Oktober 2021.

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Foto(s): Helge Olaf Käding

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