Handballrecht: "Spieler müssen ab jetzt ihre Vermittler selbst bezahlen!" - Stimmt das?

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Ein Randgebiet am Rande des Sportrechts: Vermittlerrecht im Handball, Teil I:

Zuletzt setzte sich vorwiegend im semiprofessionellen Bereich des Handballsports, aber auch in der Spitze, ein neues Gerücht durch: 

Irgendwo - "nähers weiß man jetzt grad' nicht" - sei jetzt vorgeschrieben, dass ab sofort nicht mehr (wie häufig in der Praxis) die Vereine, sondern immer die Spieler die Spielervermittler zu bezahlen hätten.

In diesem Video erkläre ich die Grundzüge des Spielervermittlungsrechts im Handball und widerlege das oben genannte Gerücht.

  •  Was sind Spielervermittler?  
  •  Welches Recht gilt für Spielervermittler und Vermittlungen?  
  •  Wie hoch darf eine Provision maximal sein?  
  •  Kann man sich die Vermittlertätigkeit exklusiv schützen lassen?  

Das Gebiet des Spielervermittlerrechts ist komplex. 

Neben Vorschriften aus dem BGB und SGB III spielt die kaum bekannte "Verordnung über die Zulässigkeit der Vereinbarung von Vergütungen von privaten Vermittlern mit Angehörigen bestimmter Berufe und Personengruppen  (Vermittler-Vergütungsverordnung)" eine Rolle. Hinzu kommen internationale und nationale verbandsrechtliche Vorschriften und Vorgaben. Letztlich sind auch das Europa- und Kartellrecht einschlägig. 

Die Diskussion um Vermittlerrecht im Sport brandet derzeit auch auf, da die FIFA ihre diesbezüglichen Regularien aktuell refomiert hat. So wurde auf FIFA-Ebene die Lizenzierungspflicht für Vermittler wieder eingeführt und die Privionen werden beschränkt. Der DFB wird auf dieser Basis bis zum Herbst nachziehen. 

Ich befasse mich indes ausschließlich mit dem Handball.

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