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Harmlose Angeber oder echte Straftäter?

  • 3 Minuten Lesezeit
Monique Michel anwalt.de-Redaktion

Fast jeder von uns kennt es: Das Bedürfnis f

ür kurze Zeit einmal ein anderer zu sein als man ist, in eine andere Rolle zu schlüpfen. Wie fühlt man sich als diese andere Person und wie reagiert das Umfeld? Während die meisten es dabei belassen, vom Leben als Pop-Star zu träumen, sich zu Karneval als Professor verkleiden oder den Rollenwechsel professionell als Schauspieler ausleben, gibt es einzelne, die ihre Illusion als Realität verkaufen: Hochstapler.

[image]Berühmte Hochstapler

Beispiele für berühmte Hochstapler aus Geschichte und Literatur gibt es viele. Da wäre etwa die reale Figur des „Hauptmann von Köpenick\", der durch das gleichnamige Theaterstück berühmt wurde. Oder Felix Krull, die Hauptfigur eines Romans von Thomas Mann. Und an die Skandale, die der Journalist Konrad Kujau (gefälschte Hitler-Tagebücher) und Gert Postel (Postbeamter als falscher Arzt) verursachten, werden sich viele noch erinnern.

Filmstart: Die Hochstapler

Ein aktueller Film des mehrfach prämierten Regisseurs Alexander Adolph beschäftigt sich dokumentarisch mit diesem spannenden Thema. Er zeichnet in sensibel geführten Interviews die Porträts von vier bekannten deutschen Hochstaplern und beleuchtet die rechtlichen, psychologischen und soziologischen Aspekte der Täter und ihrer Taten. Der bereits ausgezeichnete Film läuft seit Donnerstag in den deutschen Kinos.

Harmlose Illusion?

Für die Täter fängt es oft ganz klein an mit den ersten unwahren Behauptungen wer sie sind und was sie können. Wenn sie durch geschicktes Auftreten und überzeugende Sprache Erfolg haben, kann sich das Karussell von der harmlosen Illusion bis zur Straftat weiterdrehen. Auf eine Lüge folgt die nächste, damit das vorgetäuschte Bild nicht zusammenfällt. Der Schritt zur Strafbarkeit ist schon getan, wenn falsche Unterschriften, Titel oder Berufsbezeichnungen verwendet werden. In schriftlicher Form kann dann auch bereits Urkundenfälschung vorliegen.

Häufiges Delikt: Betrug

Wer durch seine Vortäuschungen jemanden dazu veranlasst, Vermögensverfügungen zu treffen, die den Täuschenden oder einen Dritten begünstigen und das Vermögen des Getäuschten beschädigen, macht sich eines Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Entscheidend ist, dass das Opfer sein Geld selbst und freiwillig hergibt, dies aber nur infolge der Täuschung tut. So haben Hochstapler ihren Opfern Häuser verkauft, die ihnen gar nicht gehörten, Gelder für nicht existierende wohltätige Hilfsprojekte oder auch Investitionsanlagen gesammelt. Einem gelang es sogar, Shuttle-Flüge zum Mond an Silvester 1999/2000 für mehrere Millionen Dollar zu verkaufen.

Urkundenfälschung

Vor allem bei der Vorspiegelung von Berufsqualifikationen kommt es zur strafbaren Urkundenfälschung. Da werden falsche Zeugnisse, Diplome, Verleihungsurkunden, Ausweise und vieles mehr ausgestellt. Doch nicht nur das Herstellen solcher unechter Dokumente ist nach § 267 StGB strafbar. Auch die Veränderung einer vorher echten Urkunde oder der bloße Gebrauch von falschen Urkunden wird von § 267 StGB erfasst.

Amtsanmaßung und Titelmissbrauch

Eine solche Urkundenfälschung geht in der Regel einher mit einer strafbaren Amtsanmaßung nach § 132 StGB oder dem Missbrauch von Titeln § 132a StGB. Die Allgemeinheit soll davor geschützt werden, dass vermeintliche Amtsträger oder Personen, die unbefugt besondere Funktionen oder Fähigkeiten vorspiegeln, ihr Vertrauen missbrauchen. Einen medizinischen Doktortitel darf nur tragen, wer diesen auch redlich erworben hat - nur dann kann ein Patient sicher sein, dass er sein „Handwerk\" auch versteht.

Heiratsschwindler

Wer mit einer anderen Person die Ehe (oder eine eingetragene Partnerschaft) schließt, verstößt gegen das gesetzliche Eheverbot des § 1315 BGB, wenn er bereits verheiratet oder verpartnert ist. Dieser Heiratsbetrug war bis 1975 strafbar, inzwischen kann das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer jedoch nur die Auflösung der Ehe verlangen. Weitere Delikte des Heiratsschwindlers in diesem Zusammenhang, insbesondere normaler Betrug, bleiben natürlich genauso strafbar.

(MIC)

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