Herausforderungen für nichtdeutschsprachige Beschuldigte Unsere Lösung für chinesischsprachige Beschuldigte

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Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und im Zweifelsfall auch noch aus einem anderen Kulturkreis kommen, befinden sich in einer besonders belastenden Situation, wenn sie in Deutschland mit einem Strafverfahren konfrontiert werden. Nicht nur die Konfrontation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, sondern auch die Unkenntnis über die eigenen Rechte und den weiteren Verfahrensablauf sind nur schwer zu bewältigen. Hinzu kommt die Sprachbarriere, die es oft unmöglich macht, das Geschehen zu verstehen und sich ausreichend auszudrücken. 

Sind Beschuldigte der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, können Sie im gesamten Verfahren die Hinzuziehung einer Person, die für Sie dolmetscht oder übersetzt, verlangen. Wenn Beschuldigte keinen Verteidiger haben, sind Ihnen in der Regel unentgeltlich schriftliche Übersetzungen von freiheitsentziehenden Anordnungen sowie von Anklageschriften, Strafbefehlen und nicht rechtskräftigen Urteilen zur Verfügung zu stellen. 

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass Übersetzungen von Dokumenten nicht selten Fehlerquellen enthalten. So haben wir bereits in Strafverfahren gegen chinesischsprachige Mandanten festgestellt, dass die Übersetzungen der unseren Mandanten ausgehändigten Dokumente eine Vielzahl von Fehlern und Unklarheiten enthalten. Auch im Zusammenhang mit Dolmetschern gibt es nicht selten Probleme. Zum einen ist die Vereidigung eines Dolmetschers keine Garantie für gute Sprachkenntnisse. Sie kann allenfalls einen Mindeststandard für die jeweiligen Sprachen garantieren. Zum anderen bestehen oft Unklarheiten über die Vollständigkeit und Worttreue des Gesagten. Bei jeder Übersetzung gehen bereits nonverbale Informationen verloren. So kann allein in der Intonation einer Aussage eine Bedeutung liegen, die infolge der Übersetzung nicht vermittelt wird. Zudem entscheidet oftmals der Dolmetscher, was er übersetzt und was nicht, sodass nicht immer klar ist, ob alle Parteien wirklich das erfahren, was gesagt wurde. Eine vollständige wörtliche Übersetzung ist damit fast unmöglich

Hinzu kommt schließlich, dass nur ein Teil der Dolmetscher juristische Kenntnisse hat und die juristische Terminologie den Dolmetschern oft fremd ist. So kann es einerseits passieren, dass für den Mandanten Nachteiliges reininterpretiert wird oder andererseits für den Mandanten Vorteilhaftes schlicht untergeht.

Unser Angebot für Mandanten aus China und andere chinesischsprachige Mandanten ist deshalb die Kompetenz, als Muttersprachler in chinesischer Sprache zu beraten, und gleichzeitig fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Strafrecht mitzubringen. Dabei werden sämtliche eben genannten Fehlerquellen vermieden und eine vertrauensvolle und effektive Verteidigung garantiert. Dabei arbeite ich mit meinem Kollegen Rechtsanwalt Wei Wei aus Heidelberg eng zusammen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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