Hochwasserschaden

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In den letzten Wochen kam es zu erheblichen Schäden durch Hochwasser. Nachdem das Gröbste überwunden ist, macht sich in vielen Fällen Frustrierung breit.

Die schnellen und unbürokratischen Hilfen erweisen sich auf privater Seite häufig als Trugschluss.

Insbesondere bei Versicherungen erfolgt in den meisten Fällen keine schnelle und unbürokratisch Hilfe. Hier gibt es auch einige Grundregeln zu beachten.

Bereits im Vorfeld kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, ob überhaupt ein versichertes Ereignis bei einem Hochwasser eingetreten ist. Ebenfalls haben wir verschiedene Streitigkeiten im Hinblick auf eine Fehlberatung durch einen Versicherungsvermittler in Bezug auf Höhe und Art der Versicherung. Versicherer können des weiteren einwenden, dass sie nicht ausreichend über ein Risiko aufgeklärt worden sind, bzw. ihnen im Lauf der Versicherung keine gefahrerhöhenden Umstände mitgeteilt wurden oder eine Unterversicherung vorläge.

Ist diese rechtliche Problematik geklärt und der Versicherer anerkannt, dass ein Versicherungsfall gegeben ist, muss das richtige Procedere eingehalten werden. Denn nur dann erhalten Sie auch eine Versicherungsleistung.

  • Eine umgehende Meldung des Schadensereignisses gegenüber der Versicherung sollte erfolgen, damit der Versicherer die notwenigen Ermittlungen anstellen kann in Bezug auf Art und Ausmaß des Versicherungsfalles. Eine Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung der Obliegenheit ist möglich, sollte aber eingehend geprüft werden, da diese von vielen vorliegenden Kriterien abhängig und keinesfalls selbstverständlich ist
  • Entscheidend ist, dies zeigt unsere Erfahrung bei der Regulierung vieler Wasserschäden, dass sämtliche Schäden ausgiebig dokumentiert werden.

Insbesondere Wasserschäden haben die Besonderheit, dass hierdurch viele Gegenstände – gerade auch bewegliche Gegenstände wie Schränke, Dokumente, Elektronik irreparabel beschädigt werden und diese Gegenstände aus der Wohnung verbracht werden müssen, damit dort die entsprechenden Trocknungs-/ Sanierungsmaßnahmen gestartet werden können.

Vielfach wird hierbei eine ausreichende Dokumentation vernachlässigt.

Im Nachhinein gibt es diesbezüglich sehr viele Fallstricke, die Versicherer nutzen, um die Leistungen entsprechend anzupassen. Der Versicherer wird grundsätzlich darauf bestehen, dass ihm der volle Nachweis erbracht wird, was genau beschädigt wurde und wie stark es beschädigt wurde. Ist diese Hürde genommen, muss vielfach mit dem Versicherer über den Preis des Gegenstandes diskutiert werden.

  • Auf einer weiteren Ebene wenden Versicherer gern noch ein, dass der Versicherte gegebenenfalls nicht seiner Schadensminderungspflicht – nachdem der Versicherungsfall bereits eigetreten ist- nachgekommen sei.

Die ist erfahrungsgemäß beispielsweise derart möglich, dass der Versicherer erklärt, der Versicherungsnehmer habe nicht alles unternommen, um beispielsweise einen sofortigen Ablauf des Wassers zu gewährleisten, habe nicht sofort ein Unternehmen mit Trocknungs-/und Sicherungsmaßnahmen beauftragt oder habe die Wohnung nicht ausreichend auf weitere Feuchtigkeitsschäden, die sich erst später zu Schimmel auswirken, untersucht.

Dies soll lediglich einen Überblick über die Thematik gewähren. Jeder Fall ist dies anders. Insbesondere ist das Zusammenwirken von sehr vielen Versicherungen zu beachten. Dies reicht von Elementarversicherung über Gebäude- und Kaskoversicherung bzw. einer Hochwasserversicherung. 

Wir unterstützen Sie bei einer richtigen Meldung des Versicherungsfalles sowie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei unberechtigten Kürzungen.


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