Widerrufsrecht bei Baufinanzierungen

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Baufinanzierungen, welche zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden, können bis heute noch teilweise widerrufen und dann auch rückwirkend aufgelöst werden.

Der EuGH sieht eine "Kaskadenverweisung" als einen Verstoß gegen das EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 26.03.2020 - Aktenzeichen C-66/19) entschieden, dass zu den notwendigen Informationen zum Widerrufsrecht die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist gehören und es nicht ausreicht, wenn auf eine nationale Vorschrift verwiesen wird, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist.

Haben Sie Ihre Baufinanzierung in diesem Zeitfenster abgeschlossen?

Wenn ja, besteht für Sie die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Darlehensvertrag fehlenden Aufgaben aufweist. Ist dies der Fall können Sie den Vertrag, auch nach jahrelangem Ablauf der Widerrufsfrist, noch wirksam auflösen.

Vom sogenannten Widerrufsjoker sind zahlreiche Bau- und Immobilienfinanzierungen betroffen, welche fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Dies führt dazu, dass die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht beginnt zu laufen und deshalb auch noch Jahre später ein Widerruf erklärt werden kann.

Kreditnehmer können sich - Danke dessen - von hoch verzinsten Darlehensverträgen lösen und von einer Umschuldung zu aktuell günstigeren Zinssätzen profitieren.

Ich prüfe gerne für Sie, ob Ihr Darlehensvertrag fehlerhaft ist und ob Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch machen können und wie Ihre Chancen hierzu stehen.



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