Rückabwicklungsrecht von Darlehensverträgen zwischen Kunden und Autobanken noch nach Jahren möglich

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Der Europäische Gerichtshof hat aktuell in mehreren Verfahren darauf erkannt, dass die Ausübung eines Widerrufsrechts auch noch nach Jahren möglich ist, weil die Autobanken ihre Kunden beim Abschluss der Kreditverträge nur unzureichend über die Rechtslage informiert haben (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Nunmehr wurde erstmalig konkretisiert, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen, wozu beispielsweise auch Prozentsätze bei Verzugszinsen gehören. Auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung einer fälligen Entschädigung muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer "leicht nachvollziehbaren Weise" angegeben werden (Urt. v. 09.09.2021, Rs. C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Hierzu liegt bereits eine entsprechende Gesamteinschätzung der Stiftung Warentest vor, die positiv ausfiel.

In der Regel sind sogar gekündigte Kreditverträge widerruflich. Erst nach vollständiger Tilgung kann das Widerrufsrecht zu Kreditverträgen mit unvollständigen Informationen für Verbraucher erlöschen. 

Das Urteil ist nach meiner Überzeugung insbesondere dann von großem Vorteil, wenn Kunden einen neuen Darlehensvertrag abschließen wollten, um von den momentanen niedrigen Zinsen zu profitieren. 

Zum Vorteil des Endkunden kann den vom EuGH aufgestellten Anforderungen zu einzelnen Pflichtangaben kaum ein bekanntes Darlehensmuster standhalten. Von dem Urteil sind nahezu alle privaten Verbraucherdarlehen betroffen, wobei lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien, ausgenommen sind.

Wir führen derzeit entsprechende Gerichtsverfahren, bei denen nunmehr zugunsten der Kunden die Gerichte größtenteils eine Aussetzung des Verfahrens mit der Aufforderung an die Bank, die Einigung mit uns zu suchen, angestoßen haben.

Exemplarisch heißt es beispielsweise von Seiten der VW Bank, man prüfe die Auswirkungen. Meine Erfahrung ist, dass Sie Umsatzsteuer und Händlermarge vollständig zurückerhalten können.

Abzuwarten bleibt, wie der BGH mit der neuen Rechtsprechung des EuGH umgehen wird, nachdem der EuGH die aus meiner Sicht verbraucherunfreundlichen Urteile des Bundesgerichtshofs zum Bank- und Kapitalmarktrecht korrigiert hat.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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