Höhe der Abfindung bei Kündigung nach Beschäftigungsjahren

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie fragen sich nach Erhalt einer Kündigung, ob Sie nun eine Abfindung erhalten und wie hoch die Abfindung ausfallen könnte? Wir erklären Ihnen, wie viel Abfindung Ihnen im Falle einer Kündigung zustehen kann.

Zunächst muss mit einem Irrtum aufgeräumt werden, der oft in Zusammenhang mit Kündigung und Abfindung bei Arbeitnehmern kursiert: Bei einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung muss eine Abfindung gezahlt werden. Das ist falsch. Es gibt kein Gesetz und keine Rechtsprechung, die automatisch eine Abfindung für gekündigte Arbeitnehmer vorsieht. Vielmehr ist es Verhandlungssache, ob eine Abfindung ausgezahlt wird – und wie hoch sie ausfällt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hier beraten, Ansprüche feststellen, eine mögliche Abfindung berechnen und die tatsächliche Abfindung aushandeln.

Höhe der Abfindung: Verhandlungsgeschick ist gefragt

Die Höhe der Abfindung unterliegt dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers und dem Willen des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer muss, soweit das möglich ist, ein großes Druckpotential aufbauen. Enthält eine Kündigung etwa Fehler, ist sie angreifbar. Damit der Angestellte das Unternehmen – wie vom Arbeitgeber beabsichtigt – verlässt, kann die Einigung über eine Abfindung vereinfacht werden.

Zur Berechnung der Abfindung kann man sich an § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) orientieren.  Demnach beträgt die Abfindung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses – sprich der Betriebszugehörigkeit. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Aber: Die Höhe der Abfindung kann je nach Verhandlungsgeschick deutlich unter oder aber deutlich über den 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr liegen. Dabei gilt: Je höher der Faktor, umso höher die Abfindungssumme insgesamt. Die folgende Tabelle zeigt ein Rechenbeispiel für eine Abfindung mit dem Faktor 0,5 bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro im Monat:

Brutto-Monatsgehalt
Beschäftigungsjahre
Abfindungshöhe bei Faktor 0,5 pro Beschäftigungsjahr
Jetzt Abfindungshöhe prüfen
4.000 Euro
Abfindung nach einem Jahr
2.000 Euro
Hier überprüfen
4.000 Euro
Abfindung nach 2 Jahren
4.000 Euro
Hier überprüfen
4.000 Euro
Abfindung nach 3 Jahren
6.000 Euro
Hier überprüfen
4.000 Euro
Abfindung nach 4 Jahren
8.000 Euro
Hier überprüfen
4.000 Euro
Abfindung nach 5 Jahren
10.000 Euro
Hier überprüfen
4.000 Euro
Abfindung nach 6 Jahren
12.000 Euro
Hier überprüfen
4.000 Euro
Abfindung nach 7 Jahren
14.000 Euro
Hier überprüfen
4.000 Euro
Abfindung nach 8 Jahren
16.000 Euro
Hier überprüfen
4.000 Euro
Abfindung nach 9 Jahren
18.000 Euro
Hier überprüfen

Die Tabelle lässt sich beliebig fortführen. Die zugrundeliegende Faustformel zur Berechnung der Höhe der Abfindung bei einer Kündigung lautet 0,5 * Beschäftigungsjahr * Bruttogehalt.

Diese Faustformel ist auch im Abfindungsrechner hinterlegt, mit dem unkompliziert und online die Höhe der Abfindung berechnet werden kann. Der Rechner bietet Arbeitnehmern damit eine erste Orientierung zur möglichen Abfindungshöhe. Bei weiteren Fragen kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen. Die Kanzlei VON RUEDEN berät und vertritt bundesweit Arbeitnehmer bei Kündigungen und handelt bei Bedarf Abfindungen aus. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um sich unverbindlich über Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu informieren.

Foto(s): @pixabay/geralt

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Beiträge zum Thema