Hohe Verluste durch „managed account“ von ATOS U.G., JMS Investements und IG Markets Ltd.?

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Unsere Kanzlei ist derzeit mit einer Vertragskonstellation beschäftigt, die schon einmal vor einem knappen Jahrzehnt in ähnlicher Form etliche Anleger hohe Investitionen tätigen und verlieren ließ. Ausgerechnet der renommierte britische Online Broker IG Makets Limited, in Deutschland durch eine Zweigniederlassung in Düsseldorf am Wirtschaftsstandort Deutschland tätig, stellte seine Handelsplattform für die Abrechnung von Derivatgeschäften zur Verfügung. Unsere Mandantschaft war durch geschickte Telefonakquise des Unternehmens: ATOS UG dazu angehalten einen professionellen Wertpapierhändler, nämlich die JMS Investments e. K. mit dem Handel für ein Depot bei IG Markets zu beauftragen. 

Dies, weil es nur so möglich sei, hohe Gewinne nachhaltig zu erwirtschaften, so die Ausführungen der Berater. Das investierte Geld war jedoch innerhalb eines sehr übersichtlichen Zeitraums verloren. Die Analyse ergab, dass letztendlich nicht (nur) Kursverluste, sondern wohl auch und überwiegend der Anfall von Kosten und Gebühren maßgeblich dazu beigetragen hatte, dass die Verluste eintraten.

Soweit über Risiken dieser Geschäfte nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, bestehen im Einzelfall Ansprüche des Anlegers auf Schadensersatz. Bestand ggf. zu Lasten der Anleger von vorneherein keine Chance Gewinne zu erwirtschaften, geschweige denn das investierte Geld zurück zu erlangen. Dies, weil die Kosten- und Gebührenstrukturen gerade bei einem mehrfachen Handel nicht zugelassen haben, Geld gewinnbringend zu investieren, bzw. überhaupt den Bestand des Geldes zu erhalten. Dann bestehen u. E. juristisch hohe Erfolgsaussichten Schadensersatzansprüche gegenüber den beteiligten Unternehmen geltend zu machen und durchzusetzen.

MJH Rechtsanwälte, Martin Josef Haas, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt: Soweit Sie, wie in hunderten anderen unserer Kanzlei bekannten Fälle von Finanzprofis aus Düsseldorf angerufen wurden, lassen Sie Vorsicht walten. In der Vergangenheit waren unter Einbindung anderer Brokergesellschaften als der IG Markets Limited unzählige Verbraucher zu extrem risikoreichen Handelsgeschäften verleitet worden. Das Teuflische: Ein für die Verbraucher nicht ersichtlicher, aber von den Beratungsfirmen initiierter Gebührenanfall, sollte jedwede Gewinnchancen der Anleger von vorneherein zunichtemachen, sodass das investierte Geld im Fall der mehrfachen Durchführung von Handelsgeschäften verloren geht. Mandanten in diesen Fällen waren im Übrigen Wirtschaftsprüfer, Vorstände von Aktiengesellschaften, sogar Richter und unzählige Unternehmer, die auf die Versprechungen der telefonischen Berater vertraut haben. 

Das Geld auf juristischen Wege wieder zu erlagen ist unsere Zielsetzung. Unsere seit 19 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Anwaltskanzlei, war und ist mehrfach in Fällen dieser Art erfolgreich tätig. Auch für Sie stehen wir für eine kostenfreie Einschätzung Ihres Falles gerne zur Verfügung. Mit der kostenfreien Ersteinschätzung erstellen wir ein Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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