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In 3 Jahren Schuldenfrei

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Mit Veröffentlichung am 1. Juli 2020 teilte die Bundesregierung mit, dass Sie einen Gesetzentwurf in den Bundestag und den Bundesrat einbringen wird, der folgendes vorsieht:


Ab 1. Oktober 2020 sollen Insolvenzverfahren inkl. Abtretungsphase nur noch einen Verfahrensdauer von max. 3 Jahren haben.

Dies gilt für alle Insolvenzanträge, welche nach dem 1. Oktober 2020 gestellt werden.

Diese Regelung soll auch für Verbraucherinsolvenzverfahren gelten, hier gilt allerding eine Befristung der Regelung bis zum 30. Juni 2025.


Für Anträge welche bis 30. September 2020 gestellt werden, gibt es eine Verkürzung der Abtretungsfrist von 6 Jahren entsprechend der Zeit, wann der Antrag gestellt wurde, von bis zu 1 Jahr und 2 Monate.


Für Anträge nach dem 1. Oktober 2020 soll es nach dem Gesetzentwurf keine Bindung der Verkürzung an eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger oder Deckung der Verfahrenskosten mehr geben.


Zu beachten ist hierbei, dass es sich um einen Gesetzentwurf handelt, der bisher weder vom Bundestag noch vom Bundesrat beschlossen wurde. Es wird aber davon auszugehen sein, dass diese Regelung noch im September die beiden Gremien positiv durchlaufen.

Neben den Regelungen zur Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase werden noch einige andere Dinge geändert, zum Besispiel: Kontrollmöglichkeiten des Insolvenzgerichts, Neuverschuldung kann zur Versagung der Restsschuldbefreiung führen. Auf die genauen Regelungen wird zugebener Zeit (Verkündung im Bundesgesetzblatt) eingegangen werden.


Zur Verdeutlichung, diese Regelung ist derzeitig nur ein ENTWURF und noch nicht wirksam.

Sollten Sie als Verbraucher planen, ein Insolvenzverfahren durchzuführen, beachten Sie bitte, dass Sie vor der Antragstellung einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern durchgeführt haben müssen. Dies kann mit meiner Hilfe schnell und unkompliziert erfolgen.


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Foto(s): V. Alm

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