In DIESEN drei Branchen drohen Kündigungen in 2023 (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Die Nachrichtenseite Spiegel Wirtschaft hat von der Möglichkeit vermehrter Kündigungen berichtet, die in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorwiegend in drei Wirtschaftsbereichen zu erwarten seien: der chemischen Industrie, der Metallbranche und im Handel. Wie sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darauf am besten vorbereiten, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Rechtsschutzversicherung abschließen


Schließen Sie jetzt eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht ab, falls Sie noch keine haben. Der Kündigungsschutzprozess läuft für rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer einfach unbeschwerter ab. Hinzu kommt, dass die Verhandlungsposition eines Arbeitnehmers mit Rechtsschutzversicherung erfahrungsgemäß stärker ist, als die eines Arbeitnehmers, dem die erhöhten Kosten eines langen und aufwändigen Verfahrens zum Problem werden könnten. Und: Der rechtsschutzversicherte Abreitnehmer hat schlicht mehr von der Abfindung.


Prüfen Sie Ihren Rechtsschutz auch, wenn Sie eine Versicherung bereits abgeschlossen haben. Gehen Sie sicher, dass alle Beiträge bezahlt sind und dass Ihre Versicherung im Ernstfall tatsächlich einspringt und die Deckungszusage erteilt.


Schließen Sie eine Versicherung mit möglichst kurzer, beispielsweise dreimonatiger, Wartezeit ab, so dass Sie möglichst versichert sind, wenn die Kündigung Sie am Jahresende erreicht.


Anwalt anrufen bei Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag


Rufen Sie am selben Tag, an dem Sie das Kündigungsschreiben oder den Aufhebungsvertrag bekommen haben, bei einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und lassen Sie sich im Hinblick auf Ihre Klage- und Abfindungschancen beraten. Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung. Lassen Sie sich dafür ausreichend Bedenkzeit geben, mindestens drei bis vier Tage. Nutzen Sie die kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Beratungsangebote der entsprechend spezialisierten Fachanwaltskanzleien.


Änderungen im Unternehmen oder im Aufgabenbereich


Eine spezialisierte anwaltliche Beratung empfehle ich auch, wenn es im Unternehmen Umstrukturierungen gibt, von denen Sie betroffen sein könnten. Dasselbe gilt, wenn sich Ihre Aufgabenbereiche ändern. Es kann nämlich vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber damit den Boden für eine spätere betriebsbedingte Kündigung bereiten will. Ob davon aber tatsächlich eine Gefahr für Ihren Arbeitsplatz ausgeht, erfahren Sie möglichst gesichert regelmäßig nur vom Experten.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


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