ING Diba Baufinanzierung – Widerruf möglich

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Erfreuliche Nachricht für alle Kunden der ING Diba, die ein Baufinanzierung aus den Jahren 2010 bis 2015 abgeschlossen haben:

Der Ombudsmann der privaten Banken hat in einem Widerrufsfall einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der eine vorzeitige Auflösung des Darlehens ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorsieht. Dies kann für den einzelnen Kreditnehmer eine große finanzielle Erleichterung sein. In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Kunde der ING Diba zwei Baufinanzierungen abgeschlossen und diese dann im Jahr 2017 widerrufen. Der Ombudsmann stellte in dem von der Interessengemeinschaft Widerruf betreuten Fall klar, dass ein Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen besteht. So hat die ING Diba in einer Reihe von Kreditverträgen, beginnend mit dem Jahr 2010, nicht die Angabe der Kreditlaufzeit (Vertragslaufzeit bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens) gemacht. Diese zählt jedoch zu den Pflichtangaben, die dem Verbraucher zu nennen sind. Fehlt eine Pflichtangabe jedoch, hat dies zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Verbraucher können in einem solchen Fall, auch noch Jahre nach dem Abschluss des Darlehens ihre Baufinanzierung widerrufen. Ein weiterer Grund, warum ein Verbraucher ein Widerrufsrecht zustehen kann, ist die fehlende Übergabe einer Ausfertigung oder Abschrift der Vertragsurkunde oder des unterschriebenen Darlehensantrags. Zweifelhaft ist insofern, ob das Vertragsangebot, das die ING Diba dem Kunden zuschickt, genügt.

Kunden der ING Diba, die eine entsprechende Baufinanzierung abgeschlossen haben, sollten ihre Verträge anwaltlich prüfen lassen. Sollte ein Widerrufsrecht bestehen, können sich für den einzelnen Kunden erhebliche finanzielle Erleichterungen einstellen.


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