Inkasso in Bosnien und Herzegowina

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Inkasso in Bosnien und Herzegowina – Zwangsvollstreckungsrecht

Der juristische Erfolg wird durch das obsiegende Urteil gekrönt. Der wirtschaftliche Erfolg wird jedoch erst durch die Umsetzung dieses Urteils herbeigeführt. Sofern Ihre Schuldner titulierte Ansprüche nicht aus freien Stücken bezahlen wollen oder bezahlen können, wird zumeist die zwangsweise Durchsetzung Ihrer gerichtlich festgestellten Ansprüche notwendig sein. Hierzu dient die Zwangsvollstreckung, also die notfalls zwangsweise Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung.

Die Zwangsvollstreckungsdurchführung richtet sich dabei zunächst nach der Art des zu vollstreckenden Anspruchs. Insoweit kann die Vollstreckung wegen Geldforderung, wegen der Herausgabe von Sachen oder wegen der Vornahme einer Handlung eingeleitet werden.

So kommt zum Beispiel die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers in Betracht, der bewegliches Vermögen beim Schuldner pfändet und sofern er solches nicht vorfindet, dem Schuldner die sogenannte Eidesstattliche Versicherung über dessen gesamtes Vermögen abnimmt. Damit ist der Schuldner gegebenenfalls gehindert, künftige Verpflichtungen einzugehen, da ein Schufa-Eintrag erfolgt. Daneben können auch alle Konten oder Depots des Schuldners gesperrt werden. Hierzu bedarf es eines sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Bei der Durchsetzung einer Handlung, wie etwa der Erteilung eines Arbeitszeugnisses, kann ein solches durch Zwangsgeld beigetrieben werden, bis hin zur Festsetzung einer Zwangshaft gegen den Schuldner.

Inkasso in Bosnien und Herzegowina

Vollstreckbarerklärung

Es ist ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Gerichtsentscheidung bei den zuständigen Gerichten in Bosnien und Herzegowina einzuleiten. Für die Zuständigkeit für die Anerkennung von ausländischen Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist zwischen der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska (RS) zu unterscheiden. In der FBiH sind die kantonalen Gerichte zuständig. Die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts richtet sich primär nach dem Wohnsitz, alternativ nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des ausländischen Schuldners. Hat der Schuldner also seinen Wohnsitz im Gebiet des Kantons Sarajewo, so ist für vorstehende Anträge zur Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung das Kantonalgericht Sarajewo zuständig. In der RS sind gem. Art. 19 Abs. 9 des Gesetzes über die Gerichte und die gerichtlichen Funktionen die Bezirksgerichte zuständig.

Der Antrag kann bei dem zuständigen Gericht direkt eingereicht werden. Bei einem Antrag aus dem Ausland erfolgt dieser über die diplomatische Vertretung des Landes, in dem die Forderung entstanden ist. Neben dem Antrag muss die mit einem Vermerk über die Rechtskraft nach dem Recht des Entscheidungsstaates versehene Entscheidung (im Original und in beglaubigter Übersetzung) eingereicht werden. Das Original bedarf ferner des Beglaubigungsvermerks „Apostille“. Für Urkunden deutscher Gerichte, Notare usw. sind die von den einzelnen Ländern bestimmten Landesbehörden (z.B. Präsident des Amts – oder Landgerichts) Apostillebehörde.

Rechtliche Grundlage für die Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist das „Gesetz zur Lösung von Gesetzeskollisionen mit den Vorschriften anderer Staaten für bestimmte Verhältnisse“. Das zuständige Gericht prüft dabei nur das Vorliegen der in diesem Gesetz vorgesehenen Anerkennungsvoraussetzungen. Ob in der ausländischen Entscheidung der Sachverhalt richtig festgestellt wurde und ob eine richtige Entscheidung in der Sache selbst vorliegt, wird nicht geprüft. Falls ein Gericht von BiH eine ausländische Gerichtsentscheidung durch Beschluss anerkennt, ist diese einer inländischen Gerichtsentscheidung gleichgestellt und entfaltet daher rechtliche Wirkungen in Bosnien und Herzegowina. Im Falle einer Versagung kann Beschwerde beim erstinstanzlichen Gericht eingereicht werden. Die Entscheidung über die Beschwerde wird jedoch vom Obersten Gericht der jeweiligen Entität getroffen.

Zwangsvollstreckung

Ist das Urteil des bosnischen Gerichts, in dem das Bestehen einer Forderung festgestellt wird, rechtskräftig geworden und ist der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachgekommen, kann die Forderung vollstreckt werden, indem der Gläubiger bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung (prijedlog za odobrenje izvrsenja) einreicht.

Forderungseinzug und Vertretung durch unsere Anwaltskanzlei Prnjavorac

Unsere Anwaltskanzlei bietet vielfältige Dienstleistungen im Auftrag verschiedener Unternehmen, Vereinen, Gesellschaften und anderen rechtlichen Personen sowohl im Inland, als auch im Ausland an. Da das Recht und die Wirtschaft im Zeitalter der Globalisierung und der modernen Technologie eng miteinander verknüpft sind, finden wir, dass die Prosperität der Gesellschaft auf einer harmonischen Beziehung zwischen diesen zwei Dingen beruht. Unsere Anwaltskanzlei ist immer bereit, auf die Forderungen unserer Klienten einzugehen.

Seine Forderungen rechtzeitig einzuholen, ist das größte Enigma in den Geschäftsbetrieben der bosnischen Unternehmen. Wir haben alle Aspekte dieses Problems analysiert und öffentlich auf mögliche rechtliche Lösungen hingewiesen, wie die Dinge in diesem Bereich geregelt werden können.

Im Hinblick auf die Krise der Liquidität in Bosnien und Herzegowina, bietet unsere Kanzlei ihren Klienten Folgendes: Dienstleistungen der Reorganisation der Wirtschaftsbetriebe im rechtlichen Bereich, die Erarbeitung eines Plans der Reorganisation, Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren, Forderungseinzug vor dem Gericht und andere Tätigkeiten des Forderungseinzugs, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Im Fall, dass unsere Klienten gezwungen sind, ihre Forderungen gerichtlich im Vollstreckungsverfahren einzuholen, richten wir besondere Aufmerksamkeit auf

  • die Analyse der Kostenwirksamkeit der gerichtlichen Verfahren zum Forderungseinzug und des Vollstreckungsverfahrens,
  • Prüfung des Status des Schuldners bei der Zentralbank Bosnien und Herzegowinas,
  • die Wahl der Maßnahmen und des Gegenstands der Vollstreckung,
  • Effizienz und Kostenwirksamkeit im Gerichtsverfahren,
  • Rechtlichkeit

und auf alle anderen Aktivitäten, sodass die Forderungen im Ganzen eingeholt werden können.

Unsere Anwaltskanzlei erarbeitet für unsere Klienten verschiedene Analysen in Bezug auf den Schuldbetrag, das Pfand und die Rekonstruktion und bietet unseren Klienten Hilfe beim Kauf oder Verkauf von Immobilien im Vollstreckungsverfahren oder bei Unternehmensliquidation.

Unsere Kanzlei ist auf Gerichtsverfahren u.a. dieses Bereichs spezialisiert und wir sind nach den lokalen Vorschriften für die Vertretung vor allen Gerichtshöfen in Bosnien und Herzegowina bevollmächtigt und zugelassen.

Wir vertreten unsere Klienten in allen Prozessverhandlungen. Dabei steht für uns der wirtschaftliche Aspekt bzw. stehen die Kosten, die für unsere Klienten entstehen, an erster Stelle.

Wir bieten sowohl Rechtshilfe im Bereich des Insolvenzverfahrens bzw. des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit verschiedenen Gegenständen der Vollstreckung (bewegliche oder unbewegliche Sachen, Geldbeträge und Gesellschafteranteilen), als auch in außergerichtlichen Verfahren der Forderungseinzüge, außergerichtliche Vereinbarungen. Wir bieten unseren Klienten völlige Hilfestellung beim Auszug ehemaliger Eigentümer aus unbeweglichen Sachen (Immobilien) und bei der Übernahme der beweglichen Sachen von den ehemaligen Eigentümern. Wir sind ebenso erfolgreich im Zwangsvollstreckungsverfahren im Bereich des operativen und finanziellen Leasings.

Unser korporatives Team in unserer Anwaltskanzlei bietet Ratschläge und Tipps im Hinblick auf ausländische und heimische Unternehmen, Vereine, Fondationen und alle anderen rechtlichen Personen. Wir glauben, dass im Zeitalter der Globalisierung das Rechtliche und Geschäftliche eng miteinander verbunden ist. Die Dienstleistungen, die wir anbieten, sind das Resultat vom tiefen Verständnis der geschäftlichen Forderungen unserer Klienten und den allgemeinen Marktbedingungen. Moderne Rechtsberatung im Bereich des Wirtschaftsbetriebs kann manchmal sehr anstrengend sein und fordert manchmal den Arbeitsaufwand des ganzen Teams von mehr als 10 Stunden am Tag. Dies hängt meistens von der Vorbereitungsstrategie und den Managerentscheidungen ab, aber das Personal im Management, das wir vertreten, übt seine Tätigkeit professionell und visionär aus, sodass die Zusammenarbeit mit ihnen ein Vergnügen ist.

Forderungseinzug & Inkassorecht in Bosnien und Herzegowina

Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sowie konsequente Verfolgung von Forderungen, Fahrnisexekution, Gehaltsexekution, Forderungsexekution, Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung, Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Weiterhin steht er Ihnen auch im Bereich des Forderungseinzuges und im Inkassorecht kompetent zur Seite. Er übernimmt die Eintreibung von Forderungen sowie das Mahnverfahren, inklusive des anwaltlichen Mahnschreibens. Zudem informiert er über Kontopfändung bzw. Lohnpfändung.

Der Forderungseinzug in Bosnien und Herzegowina und Zwangsvollstreckung

In Bosnien und Herzegowina sind für die wirtschaftlichen Forderungseinzüge folgende Gerichtshöfe zuständig:

Im Gerichtsverfahren erster Instanz der Föderation Bosnien und Herzegowinas ist das Amtsgericht im Hauptsitz des Kantons zuständig, in der Föderation gibt es 10 solcher Gerichtshöfe.

Im Gerichtsverfahren erster Instanz in der Entität der Republik Srpska ist das Kreisgericht zuständig, es gibt 5 solcher Gerichthöfe und zwar Kreisgericht Banja Luka, Kreisgericht Bijeljina, Kreisgericht Doboj, Kreisgericht Bijeljina und Kreisgericht Ost Sarajevo.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass nach dem Obligationsgesetz in Bosnien und Herzegowina die gesetzliche Verjährung für den Forderungseinzug zwischen juristischen Personen 3 Jahre beträgt und zwischen natürlichen Personen beträgt die Verjährung 5 Jahre. Mit der schriftlichen Schuldanerkenntnis oder dem Überweisen eines Teiles des Schuldbetrags läuft die Verjährungsfrist vom Anfang.

Die Verzugssteuer ist das Grundrecht jedes Gläubigers – im Fall, wenn sich der Schuldner mit der Zahlung verspätet – in Bosnien und Herzegowina ist die Verzugssteuer relativ hoch und beträgt etwa 12 % jährlich.

Die Verzugssteuer wird nicht vereinbart und für ihre Auszahlung ist nicht von Bedeutung, ob der Gläubiger Schaden erlitten hat. Aber, wenn die Rede von Zinsen ist, dann kann man diese vereinbaren und man nennt sie dann vereinbarte Zinsen oder auch konventionelle Zinsen.

Die wichtigsten Handlungen, die über einen Schuldner ermitteln werden müssen, sind:

  • Analyse der Zahlungsfähigkeit des Schuldners in Bosnien und Herzegowina
  • Ermittlung des Schuldners mit dem Ziel der Rückzahlung des gesamten Betrags
  • Zwangsvollstreckung insofern ein Urteil besteht
  • Ermittlung des Finanzberichtes des Schuldners mittels der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina
  • Verfahrenseinleitung vor dem zuständigen Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas mit dem Ziel des Forderungseinzugs

In den meisten Fällen raten wir den Mandanten einen schriftlichen Forderungseinzug einzureichen, zusammengestellt von einer professionellen Anwaltskanzlei. In vielen Fällen führt ein solches Schreiben zur Auszahlung des Gesamtbetrags oder der Schuldbetrag wird in Raten zurückgezahlt.

Jeder Fall wird analysiert. Die Mandanten bekommen sofort die Analyse des Verfahrensrisikos, die Einsicht in die Strategie des Verfahrens, Beweissammlung und die Erstellung der Rechtsakte in allen Phasen des Verfahrens und bekommen regelmäßige monatliche Berichterstattung.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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