Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Inkassolizenz!

Inkassolizenz in Deutschland: Wozu sie berechtigt und wie man sie beantragt

  • 3 Minuten Lesezeit
Inkassolizenz in Deutschland: Wozu sie berechtigt und wie man sie beantragt

Was ist eine Inkassolizenz?

Der Begriff Inkasso bezeichnet das Eintreiben von fremden Forderungen, in der Regel im Auftrag von Unternehmen. Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche, die sogenannten Forderungstitel, gegen Bezahlung einem Inkassodienst zu übergeben, der diese dann für die Gläubiger eintreibt. 

Um den Verbraucher vor unseriösen und illegalen Dienstleistern zu schützen, stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Inkassounternehmen. Da diese das Eintreiben von Forderungen gewerbsmäßig betreiben, handelt es sich bei ihrer Tätigkeit um Rechtsdienstleistungen, die den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterliegen.   

Legal-Tech-Gesetz: Auswirkungen auf Inhaber einer Inkassolizenz

Rechtsanwälte, die stets Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen (§ 3 BRAO), haben bereits seit Längerem – mit Blick auf bestimmte Rechtsdienstleistungen wie etwa für Fluggastentschädigungen – durch Inkassounternehmen Konkurrenz bekommen. Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt – Legal-Tech-Gesetz genannt – soll seit Oktober 2021 für einen faireren Wettbewerb sorgen und die ungleichen Bedingungen bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verringern, denn Inhaber einer Inkassolizenz unterliegen bei ihrer Tätigkeit anderen gesetzlichen Beschränkungen als Rechtsanwälte. 

Das Legal-Tech-Gesetz lockert die Vorschriften für Anwälte in Bezug auf Erfolgshonorare, die Inkassodienste regelmäßig vereinbaren. Die Prozessfinanzierung ist Anwälten im Gegensatz zu Inhabern einer Inkassolizenz dagegen weiterhin nicht erlaubt.  

Dienstleister auf Inkassolizenzbasis verpflichtet es zudem zu einer strikteren Fremdgeldbetreuung und zu mehr Transparenz gegenüber potenziellen Kunden vor Vertragsabschluss. Das Gesetz verschärft außerdem die Anforderungen an die Registrierung einer Inkassolizenz.  

Inkassolizenz in Deutschland beantragen: Voraussetzungen

Die Tätigkeit eines Inkassodienstleisters ist in Deutschland erlaubnispflichtig und bedarf einer Inkassolizenz. Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Lizenz sind in § 12 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Diese sind: 

  • Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit: Diese fehlt, wenn die Person in den letzten drei Jahren vor Antragstellung rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder eines die Berufsausübung betreffenden Vergehens verurteilt wurde oder die Vermögensverhältnisse der Person ungeordnet sind. Beim Antragsteller darf zudem kein Interessenskonflikt zwischen der Tätigkeit als Inkassodienstleister und weiteren Tätigkeiten bestehen. 

  • Theoretische und praktische Sachkunde im Bereich der Inkassodienstleistungen. Das theoretische Wissen kann in einem dafür vorgesehenen Lehrgang erworben werden und wird durch Zeugnisse nachgewiesen. Der Lehrgang muss ausreichende Kenntnisse auf den für die Tätigkeit relevanten Gebieten des Rechts vermitteln. Hierzu zählen vor allem:  

    • Bürgerliches Recht 

    • Handelsrecht 

    • Wertpapierrecht 

    • Gesellschaftsrecht 

    • Zivilprozessrecht (einschließlich Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht) 

    • Kostenrecht 

Die praktische Sachkunde wird durch eine in der Regel mindestens zwei Jahre dauernde Berufsausübung, die unter Anleitung erfolgt, oder durch eine praktische Berufsausbildung erworben. 

  • Berufshaftpflichtversicherung: Die Mindestversicherungssumme muss 250.000 Euro pro Fall betragen.  

  • Benennung mindestens einer qualifizierten Person: Dies gilt für juristische Personen und für Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Die qualifizierte Person muss die vorgeschriebene persönliche und fachliche Eignung aufweisen. Sie muss zudem in dem Unternehmen dauerhaft beschäftigt sein und bezüglich aller Rechtsdienstleistungen des Unternehmens weisungsunabhängig und weisungsbefugt sowie zur Vertretung nach außen berechtigt sein.  

anwalt.de-Tipp: Sie möchten eine Inkassolizenz beantragen und haben Fragen dazu? Oder Ihr Antrag für eine Inkassolizenz wurde abgelehnt und Sie möchten dagegen vorgehen? Mit anwalt.de finden Sie schnell einen passenden Anwalt für Forderungseinzug und Inkassorecht, der Ihnen bei allen Fragen rund um die Inkassolizenz zur Seite steht.

Inkassolizenz: Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister

Wer eine Inkassolizenz innehat, muss zwangsläufig im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Dabei handelt es sich um ein kostenlos einsehbares Register, in dem alle Personen stehen, die in Deutschland zur außergerichtlichen Erbringung bestimmter Rechtsdienstleistungen befugt sind. Der Eintrag enthält folgende Angaben (§ 16 RDG): 

  • Name und (ggf.) Name der Firma 

  • ggf. gesetzliche Vertreter 

  • Zuständiges Registergericht und Registernummer 

  • Gründungsjahr  

  • Anschrift 

  • zuständige Aufsichtsbehörde 

  • Datum der Registrierung  

  • Name der qualifizierten Personen  

  • Inhalt und Umfang der Rechtsdienstleistungsbefugnis 

  • etwaige erteilte Auflagen  

  • etwaige zeitliche Beschränkung der Registrierung 

  • zulässige Berufsbezeichnung 

Daneben müssen sich Personen oder Unternehmen mit einer Inkassolizenz auch beim Gewerbeamt melden. Sind sie als Kaufmann oder Handelsregister tätig, müssen sie sich zudem im Handelsregister eintragen lassen. Dem Register kann außerdem entnommen werden, welche Personen keine Rechtsdienstleistungen anbieten dürfen, weil es ihnen verboten ist, denn die zuständige Aufsichtsbehörde kann bei erheblichen oder dauerhaften Pflichtverstößen die Inkassotätigkeit untersagen und die Inkassolizenz widerrufen. 

Benötigen Sie einen Anwalt für Inkassolizenz oder brauchen Hilfe bei Problemen mit einem Inkassounternehmen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Forderungseinzug und Inkassorecht. Finden Sie jetzt den passenden Anwalt!

(THH)

Foto(s): ©Pexels/Andrea Piacquadio

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Inkassolizenz?

Rechtstipps zu "Inkassolizenz"