Thema "Legal Tech" erreicht deutsche Gerichte

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Neues zu Legal Tech – aktuelle Gerichtsentscheidungen

2020 kommt der Begriff „Legal Tech“ endgültig bei den Gerichten an

Erst seit diesem Jahr hat sich der Begriff „Legal Tech“ (von Legal Technology) wirklich verbreitet, sodass sich nun auch Gerichte mit der Thematik auseinandersetzen müssen. Vor einigen Monaten noch erzielte die Online-Suche nach Rechtsprechungen zum Stichwort „Legal Tech“ noch kaum bis gar keine Treffer – inzwischen sind Suchergebnisse bis in den oberen zweistelligen Bereich zu finden. Besonders seit Anfang dieses Jahres hat die Schlagzahl neuer Gerichtsentscheidungen stark zugenommen.

Legal Tech bezeichnet juristische Arbeitsprozesse IT-gestützter Technik mit dem Ziel, Rechtsdienstleistungen effizienter zu erbringen.

Bedeutende Entscheidungen des OLG Köln und des BGH

Inhaltlich fokussieren sich die Entscheidungen der Gerichte bislang im Wesentlichen auf zwei Aspekte von Legal Tech: zum einen auf die – in Abtretungskonstellationen über § 134 BGB damit verbundene – jeweilige Aktivlegitimation der Dienste. Aktivlegitimiert ist, wer nach der materiell-rechtlichen Rechtslage auch Inhaber des eingeklagten Rechts ist; die Aktivlegitimation ist dabei notwendige Voraussetzung der Begründetheit einer Klage. Zum anderen fokussieren sie sich auf die Vereinbarkeit nichtanwaltlicher Legal Tech-Geschäftsmodelle als solche mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Im Jahr 2020 sticht insbesondere ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zum Begriff der erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistung hervor (OLG Köln, Urt. v. 19.06.2020, Az.: 6 U 263/19). Verstärkt wird dies durch die divergierende Entscheidung des LG Köln in der Vorinstanz (LG Köln, Urt. v. 08.10.2019, Az.: 33 O 35/19).

Das OLG Köln hat in seinem Urteil dabei weder die Programmierung noch die konkrete Anwendung des Dienstes Smartlaw als eine Tätigkeit angesehen, welche in konkreten fremden Angelegenheiten die Prüfung des Einzelfalls erfordert (vgl. die Legaldefinition der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG).

Ende des letzten Jahres erging die erste höchstrichterliche Entscheidung zu Legal Tech, wodurch sie sich auch als die bedeutendste herausstellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 27.11.2019, dass die Tätigkeiten des Legal Tech-Unternehmens Wenigermiete.de von der ihm erteilten Inkassolizenz gedeckt sind. Gleichzeitig hat der BGH die Abtretung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis an den Inkassodienstleister Lexfox (nunmehr Conny) als wirksam erachtet (siehe BGH, Urt. v. 27.11.2019, Az.: VIII ZR 285/18).

Mehr dazu in unserem Blog: https://www.sbs-legal.de/blog/neues-zu-legal-tech-aktuelle-gerichtsentscheidungen

Foto(s): Pixabay

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