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Insolvent: Pentracor GmbH

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Aktuelles

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma Pentracor GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9050 NP), Neuendorfstraße 23 b/d, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ahmed Sheriff, Sächsische Straße 35, 10713 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
– Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin –
ist heute, am 3. Februar 2023, um 9:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung.


Totalverlustrisiko für Anleihe 2020/2025

                                  

Emittentin:

PENTRACOR GMBH

Emissionsvolumen:

bis zu 15 Mio. EUR

WKN / ISIN:

A289XB / DE000A289XB9

Zinssatz (Kupon):

8,5 %

Zinszahlungen:

jährlich, erstmals am 29. Mai 2021

Laufzeit:

5 Jahre, 29. Mai 2020 bis 29. Mai 2025

Emissionspreis:

100 %

Rückzahlungskurs:

120,00 % zzgl. auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen

Stückelung:

1.000 €

Covenants:

Negativverpflichtung,

Drittverzug,

Ausschüttungsbeschränkung,

Verwässerungsschutz,

Kontrollwechsel

Wertpapierart:

Inhaberschuldverschreibung mit möglichem Wandlungsrecht

Börsensegment:

Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse
(Quotation Board)

Handelsstart:

vsl. 29. Mai 2020
(vorbehaltlich erfolgreicher Emission)

Ausgabe-/Valutatag:

vsl. 29. Mai 2020
(vorbehaltlich erfolgreicher Emission)


Emittentin: Pentracor GmbH, Hennigsdorf („Emittentin“) 

Instrument: Inhaberschuldverschreibungen nach §§ 793 ff. Bürgerliches Gesetzbuch („Anleihe“) 

Status: unbedingt, unbesichert und nicht nachrangig 

Emissionsvolumen: bis zu EUR 15.000.000,00 (unverbindliches Zielvolumen) 

Stückelung / Nennbetrag: EUR 1.000,00 Verzinsung: 8,5 % p.a., jährliche 

Zahlung (act/act) Emissionspreis: 100,00 % Rückzahlung am Ender der 

Laufzeit: 120,00 % zzgl. auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen Vorzeitige Rückzahlung: 120,00 % zzgl. auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen  nach Wahl der Emittentin auf Grund von Geringfügigkeit des ausstehenden Nennbetrags  bei Kündigung aus wichtigem Grund oder Sonderkündigung durch Anleihegläubiger  bei Sonderkündigung durch Anleihegläubiger im Falle eines Börsengangs vor Laufzeitende beträgt der 

Mindestrückzahlungsbetrag (inkl. Zinsen): EUR 1.625,00 je Schuldverschreibung  bei Sonderkündigung durch Anleihegläubiger im Falle eines Exits (= Altgesellschafter halten nur noch < 50 % ihrer heutigen Anteile an der Emittentin) erfolgt die Rückzahlung statt zu 120 % des Nennbetrags zu einem besonderen, am Exit-Erlös orientierten Exit-Rückzahlungsbetrag zzgl. auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen; Mindestrückzahlungsbetrag (inkl. Zinsen) beträgt auch hier EUR 1.625,00 je Schuldverschreibung; bei gleichzeitigem Exit ist anstelle des Börsengang-Rückzahlungsbetrags der ExitRückzahlungsbetrag zu zahlen, falls dieser höher ausfällt Laufzeit: 5 Jahre Laufzeit; fällig am 29. Mai 2025 Kündigungsgründe: Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Nichtzahlung 20 Tage, 

Sonderkündigungsrechte: Börsengang, Drittverzug, unzulässige Ausschüttung Wandlungsoption im Falle eines Formwechsels in 

Aktiengesellschaft: Emittentin soll formwechselnd gemäß §§ 190 ff. UmwG in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden („Formwechsel“). Ab Wirksamkeit Formwechsel wird Anleihe eine Wandelschuldverschreibung im Sinne des § 221 AktG. Anleihegläubiger sind verpflichtet, dem Umtausch der Anleihe in Wandelschuldverschreibung zuzustimmen. Wandlungspreis / Wandlungsverhältnis Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis werden so festgelegt, dass Verhältnis zwischen Aktien, die durch Wandlungen entstehen können, und den übrigen Aktien der zukünftigen Pentracor AG dem Verhältnis zwischen dem Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen (max. EUR 15.000.000,00) und dem Unternehmenswert der Pentracor GmbH bei deren Ausgabe (festgelegt auf EUR 55.449.333,00) entspricht. Bei Vollplatzierung der Schuldverschreibungen müssten im Ergebnis auf die Aktien, die durch Wandlungen entstehen können, 21 % des Grundkapitals der Emittentin entfallen. Pflichtwandlung: am 16. Bankarbeitstag nach einem IPO (soweit Anleihegläubiger nicht zuvor Sonderkündigungsrecht ausgeübt haben) ISIN / WKN: ISIN: DE000A289XB9/ WKN: A289XB Zielmarkt: MIFID II / Geeignete Gegenparteien / Professionelle Kunden / Privatkunden . Die Zielmarktbestimmung des Herstellers (MIFID II Product Governance) lautet: Geeignete Gegenparteien, professionelle Kunden und Privatkunden (sämtliche zulässige Vertriebswege). Bei dem vorliegenden Produkt handelt es sich um ein Produkt für Anleger mit erweiterten Kenntnissen und/oder Erfahrungen mit Finanzprodukten.


Wir übernehmen die Vertretung der Anleihegläubiger. Für Fragen rufen Sie uns einfach kostenfrei an

unter 0800 72 73 463

wir erklären alles. 

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten Anleger und haben uns zu den Hintergründen sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

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