Insolvenz der Immoneo GmbH

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Die Berliner Immoneo GmbH ist insolvent, das Insolvenzverfahren wurde im Oktober 2021 eröffnet.

Die Immoneo GmbH hatte von Anlegern unter anderem Darlehen zu hohen Zinssätzen eingeworben, deren Rückzahlung durch eine Bürgschaft des alleinigen Gesellschaftergeschäftsführers, Dragan Silic, abgesichert sein sollte.

Tatsächlich wurde die Bürgschaftserklärung des Gesellschaftergeschäftsführers nicht in allen Fällen schriftlich abgegeben, was diesen dazu veranlasste, sich vor Gericht auf die fehlende Schriftform und damit auf die Unwirksamkeit der Bürgschaftserklärung zu berufen. Dessen ungeachtet besteht – unabhängig von einem Anspruch aus der Bürgschaft – jedenfalls ein Schadenersatzanspruch gegen Herrn Silic wegen des unerlaubten Betreibens eines Einlagengeschäfts. Denn die Immoneo GmbH verfügte über keine Erlaubnis der Bafin für die Einwerbung von unbedingt rückzahlbaren Geldern des Publikums angenommen wurden. Dieser Schadenersatz ist auf Rückzahlung der Anlagen in voller Höhe gerichtet und geht bei einer Privatinsolvenz auch nicht im Rahmen der Restschuldbefreiung unter. Vielmehr könnte aus einem entsprechenden Urteil auch nach Ablauf des Insolvenzverfahrens bis zum Ablauf von 30 Jahren vollstreckt werden.

Im Insolvenzverfahren der Immoneo GmbH hatte der Insolvenzverwalter zunächst alle angemeldeten Forderungen vorläufig bestritten, da zunächst geprüft werden müsse, ob eine wirksame Bürgschaft vorliegen würde. Wenn dies der Fall sei, so wäre die Forderung laut Insolvenzverwalter nur für den Ausfall der Bürgschaft festzustellen.

Nun hat der Insolvenzverwalter Anfang März 2022 mitgeteilt, dass beabsichtigt sei eine Vereinbarung mit Herrn Silic zu schließen, nach der Herr Silic „freiwillig“ einen „nennenswerten sechsstelligen Betrag“ für die Bürgschaftsgläubiger „zur Verfügung stellt“ und die Gläubiger im Gegenzug darauf verzichten mögen, den Gesellschaftergeschäftsführer Silic persönlich in Anspruch zu nehmen. Hierdurch solle eine Privatinsolvenz von Herrn Silic vermieden werden.

Dieser Vorschlag erscheint doch sehr befremdlich, da sich die Frage stellt, ob die Vermeidung einer Privatinsolvenz des Herrn Silic im vorrangigen Interesse der Gläubiger der Immoneo GmbH sein kann. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens würde nämlich das gesamte Vermögen von Herrn Silic verwertet werden. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass Herr Silic über einige weitere Gesellschaftsbeteiligungen verfügt. So ist Herr Silic jedenfalls Geschäftsführer der RSS Rosta Silic Steinmetzstraße GmbH oder der ipk Silic Developa Sterndamm 114 bis 116 GmbH, welche erst letztes Jahr gegründet wurde, und welche die Errichtung von 6 Dachgeschosswohnungen offenbar durch die Silic Bau GmbH zum Gegenstand hat. Bei einer Verwertung des weiteren Vermögens ist sicherlich ein höherer als nur ein sechsstelliger Betrag zu erzielen.

Der Insolvenzverwalter hingegen bezifferte gegenüber den Gläubigern (wohl ohne die Vereinbarung mit Herrn Silic) in seinem Schreiben vom Januar 2022 die vorläufige Dividende aus dem Insolvenzverfahren mit 0,4 %. Bei einer Anlage von 20.000,- € sind das 80,- € die der Gläubiger aus der Insolvenzmasse gezahlt bekommt. Dass die „freiwillige“ Zahlung von Herrn Silic an die Insolvenzmasse zu einer überwiegenden Befriedigung der Gläubiger führt, dürfte wohl eher unwahrscheinlich sein.

Insgesamt ist den Gläubigern daher zu einer direkten Inanspruchnahme des Gesellschaftergeschäftsführers Dragan Silic zu raten.


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